Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

 


Herr Toschläger betont, dass für die Verwaltung aktuell keine effektive Möglichkeit besteht, um den Baumbestand auf Bergkamener Stadtgebiet flächendeckend zu schützen und zu erhalten. Durch die Einführung einer Baumschutzsatzung wird ein Instrument geschaffen, wodurch ein Gespräch zwischen Verwaltung und Bevölkerung entstehen kann, um Aufklärung und Informierung zum Erhalt des stadtbildprägenden Baumbestands zu betreiben.

 

Herr Golz begründet die Aufstellung einer Satzung damit, dass die Verwaltung keine Möglichkeit hat, Bäume auf privatem und öffentlichem Grund vor Fällung oder Schädigung zu schützen. Als Teil des Ökosystems binden Bäume CO2 und produzieren Sauerstoff, weshalb sie ebenfalls vor benachbarten Nutzungen geschützt werden sollten. Der Erarbeitungsprozess durch das StA 66 ist abgeschlossen. Derzeit wird die Satzung juristisch geprüft. Eine Rückmeldung liegt zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung noch nicht vor. Wenn alle Erkenntnisse und Ergebnisse der Prüfung eingearbeitet sind, wird die Satzung dem Ausschuss zum Beschluss vorgelegt.

 

Herr Pufke betont, dass Bäume schützenswert sind. Allerdings stellt er den Eingriff in das Eigentum entgegen. Zudem kritisiert er, dass Bäume durch den Flächeneigentümer gefällt werden könnten, bevor sie das angegebene Maß der Satzung erreichen und die Satzung somit das Gegenteil von dem erzielt, was sie eigentlich erreichen möchte. Darüber hinaus merkt Herr Pufke an, dass es zu den Themen Baumschutzkommission und dem Baumbestand in Schönhausen zuletzt keine neuen Sachstandsberichte der Verwaltung erfolgt sind. Abschließend stellt er die Frage nach benötigten Personalstellen.

 

Herr Toschläger beantwortet die Frage mit einer benötigten Stelle, die noch nicht im Haushalt eingeplant wurde, da die Satzung noch nicht beschlossen wurde.

 

Herr Brückner betont die Notwendigkeit einer Baumschutzsatzung und stellt den sozialen Aspekt der Härtefallregelung in den Vordergrund, da dieser die Akzeptanz erhöhen kann.

 

Herr Worch erklärt, dass durch Bauanträge sicherlich ebenfalls Einfluss auf den Baumerhalt genommen werden könnte und sieht in diesem Handlungsfeld der Verwaltung die Priorität

 

Herr Toschläger betont, dass bei der Veräußerung von städtischen Grundstücken auf den Baumbestand entsprechend geachtet wird. Zudem gibt die Gesetzlage in einem Baugenehmigungsverfahren vor, dass die Baugenehmigung zu erteilen ist, wenn gegen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften verstoßen wird. Demnach fällt der Baumbestand aktuell nicht darunter. In der Bauleitplanung wird bereits auf den Erhalt des Baumbestands geachtet.

 

Herr Engelhardt begrüßt die Baumschutzsatzung, da bereits vor einigen Jahren über eine Satzung diskutiert wurde. Er betont den Erhalt der natürlichen Umwelt und die Bedeutung der Satzung auch für die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung. Darüber hinaus sollte das Thema Laubkörbe, die regelmäßig durch die Stadt geleert werden, mitberücksichtigt werden.

 

Herr Riller regt an, die Satzung abzuwarten und anschließend entsprechend zu prüfen. Es geht darum, Aufklärungsarbeit zu leisten und Vorurteile zu vermeiden.