Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. OA 128 „Nahversorgungszentrum Jahnstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zur Sicherung des Einzelhandelsstandortes für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Der Geltungsbereich wird begrenzt

·         im Norden durch die Grenze zwischen Einzelhandel und Wohnbebauung am Heideweg bzw. den Heideweg selbst (nördliche Grenze der Flurstücke 746 und 855 der Flur 7, Gemarkung Oberaden),

·         im Osten durch die östliche Grenze des Einzelhandelsstandortes (östliche Grenze der Flurstücke 746, 855, 1356, 1425 der Flur 7, Gemarkung Oberaden),

·         im Süden durch die nördliche Grenze der Zufahrt zum heutigen Parkplatz (Flurstück 746 der Flur 7, Gemarkung Oberaden) sowie die südliche Grenze des Flurstücks 1425 der Flur 7, Gemarkung Oberaden und

·         im Westen durch die Jahnstraße bzw. westliche Grenze zwischen Einzelhandel und Wohnbebauung an der Jahnstraße und Heideweg 6 (westliche Grenze der Flurstücke 746, 855, 1356, 1425 der Flur 7, Gemarkung Oberaden).

 

Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.