Sitzung: 14.09.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4
Vorlage: 12/1073
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. OA 128
„Nahversorgungszentrum Jahnstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im
beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zur Sicherung
des Einzelhandelsstandortes für den in der Anlage 1 gekennzeichneten
Geltungsbereich. Der Geltungsbereich wird begrenzt
·
im
Norden durch die Grenze zwischen Einzelhandel und Wohnbebauung am Heideweg bzw.
den Heideweg selbst (nördliche Grenze der Flurstücke 746 und 855 der Flur 7,
Gemarkung Oberaden),
·
im
Osten durch die östliche Grenze des Einzelhandelsstandortes (östliche Grenze
der Flurstücke 746, 855, 1356, 1425 der Flur 7, Gemarkung Oberaden),
·
im
Süden durch die nördliche Grenze der Zufahrt zum heutigen Parkplatz (Flurstück
746 der Flur 7, Gemarkung Oberaden) sowie die südliche Grenze des Flurstücks
1425 der Flur 7, Gemarkung Oberaden und
·
im
Westen durch die Jahnstraße bzw. westliche Grenze zwischen Einzelhandel und
Wohnbebauung an der Jahnstraße und Heideweg 6 (westliche Grenze der Flurstücke
746, 855, 1356, 1425 der Flur 7, Gemarkung Oberaden).
Anlage
1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.