Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ 1. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt

 

  • im Norden durch die Südseite des Datteln-Hamm-Kanals von der Ostseite des Heiler Kirchwegs bis zur Westseite der Brücke der Jahnstraße über den Datteln-Hamm-Kanal
  • im Osten durch die Westseite der Jahnstraße/L 821 von der Brücke über den Datteln-Hamm-Kanal bis zur Nordseite der Hamm-Osterfelder-Bahn
  • im Süden durch die Nordseite der Hamm-Osterfelder-Bahn von der westlichen Ecke der Brücke der Jahnstraße über die Bahntrasse bis zur Nordseite der Rotherbachstraße, von dort entlang der Nordseite der Rotherbachstraße bis zur Einmündung Rotherbachstraße/Heiler Kirchweg
  • im Westen durch die Ostseite des Heiler Kirchwegs von der Einmündung Rotherbachstraße/Heiler Kirchweg bis zum Datteln-Hamm-Kanal

 

Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.