Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. OA 128 „Nahversorgungszentrum Jahnstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zur Sicherung des Einzelhandelsstandortes für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Der Geltungsbereich wird begrenzt

 

  • im Norden durch die Grenze zwischen Einzelhandel und Wohnbebauung am Heideweg bzw. den Heideweg selbst (nördliche Grenze der Flurstücke 746 und 855 der Flur 7, Gemarkung Oberaden),
  • im Osten durch die östliche Grenze des Einzelhandelsstandortes (östliche Grenze der Flurstücke 746, 855, 1356, 1425 der Flur 7, Gemarkung Oberaden),
  • im Süden durch die nördliche Grenze der Zufahrt zum heutigen Parkplatz (Flurstück 746 der Flur 7, Gemarkung Oberaden) sowie die südliche Grenze des Flurstücks 1425 der Flur 7, Gemarkung Oberaden und
  • im Westen durch die Jahnstraße bzw. westliche Grenze zwischen Einzelhandel und Wohnbebauung an der Jahnstraße und Heideweg 6 (westliche Grenze der Flurstücke 746, 855, 1356, 1425 der Flur 7, Gemarkung Oberaden).

 

Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 


Herr Toschläger verweist auf die Seite 3 der Vorlage und erklärt, dass es im 2. Absatz nicht „Grundstück zwischen Aldi- und Netto-Markt“ sondern „Grundstück zwischen Aldi- und Penny-Markt“ heißen muss.

 

Herr Eder regt an, einen Fußweg zwischen „Rossmann“ und dem Penny-Markt anzulegen. Frau Thiede sieht das in den weiteren Planungsgesprächen als regelbar an.

 

Herr Engelhardt erklärt, dass seine Fraktion die geplante Bebauung als kritisch ansieht. Er plädiert für Geschossbau, um weniger Freiflächen zu versiegeln.

 

Herr Brückner kündigt an, dass seine Fraktion die geplante Bebauung ablehnen wird und erfragt die Regularien für ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren. Frau Thiede erläutert daraufhin die Bestimmungen des BauGB mit Bezug auf die gängige Rechtsprechung hinsichtlich eines beschleunigten Verfahrens.

 

Lt. Herrn Derichs wird in seiner Fraktion die geplante Bebauung begrüßt.