Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ 1. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt

 

  • im Norden durch die Südseite des Datteln-Hamm-Kanals von der Ostseite des Heiler Kirchwegs bis zur Westseite der Brücke der Jahnstraße über den Datteln-Hamm-Kanal
  • im Osten durch die Westseite der Jahnstraße/L 821 von der Brücke über den Datteln-Hamm-Kanal bis zur Nordseite der Hamm-Osterfelder-Bahn
  • im Süden durch die Nordseite der Hamm-Osterfelder-Bahn von der westlichen Ecke der Brücke der Jahnstraße über die Bahntrasse bis zur Nordseite der Rotherbachstraße, von dort entlang der Nordseite der Rotherbachstraße bis zur Einmündung Rotherbachstraße/Heiler Kirchweg
  • im Westen durch die Ostseite des Heiler Kirchwegs von der Einmündung Rotherbachstraße/Heiler Kirchweg bis zum Datteln-Hamm-Kanal

 

Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 


Herr Toschläger erläutert die Notwendigkeit des Änderungsverfahrens. Er sieht darin u.a. auch die Chance zwischenzeitlich geänderten Wohnraumbedarf zu überprüfen und darauf reagieren zu können.

 

Herr Eder plädiert dafür, den ursprünglich hohen Qualitätsanspruch an das Gelände beizubehalten.

 

Herr Brückner erkundigt sich nach dem Pflanzverbot in der Uferzone des Adensees und der damit verbundenen Ausgleichsmaßnahmen. Frau Thiede erläutert die Gründe.

 

Herr Derichs begrüßt die neue Bedarfsanalyse; er sorgt sich nicht um die geplante hohe Qualität des Quartiers.