Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der
Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die erhebliche überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. §
83 Abs. 2 GO NRW im Budget 02.51 - Jugendamt - bei der Buchungsstelle
06.36.09.533200 „Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach SGB XII, SGB VIII
in Einrichtungen“ in Höhe von 4.000.000,00 €.
Die Deckung erfolgt durch
Mehrerträge in der Buchungsstelle 16.61.01.411100 – Schlüsselzuweisungen.
Erste Beigeordnete Busch erläutert die Vorlage. Die Kostensteigerungen sind insbesondere auf Tariferhöhungen im Sozial- und Erziehungsdienst und die knapper werdenden Plätze in Jugendhilfeeinrichtungen zurückzuführen.