Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Anhand einer ausführlichen Präsentation erläutert Herr Grigo von der RAG die aktuellen Planungen zum Anstieg des Grubenwassers im Bereich der „Wasserprovinz Ost“ und seiner Hebeanlage am ehemaligen Standort der Zeche Haus Aden.

 

Im Anschluss beginnt Herr Worch mit den Wortmeldungen einzelner Ausschussmitglieder. Andreas Worch verweist auf die durch wissenschaftliche Studien festgestellte Möglichkeit den PCB-Gehalt und Aufkommen anderer Schadstoffe im Grubenwasser bis auf geringste Mengen feststellen zu können. Die RAG sollte zukünftig im Rahmen der Grubenwasserhaltung vorhandene Analysemöglichkeiten nutzen, um auch feinste Schadstoffbestände im Grubenwasser zu ermitteln.

 

Herr Engelhardt kritisiert generell die Folgen des Bergbaus im Ruhrgebiet und den damit vorherrschenden Umgang der RAG. Werner Engelhardt betont, dass vorgenommene Entschädigungen im Rahmen der Beseitigung von aufgekommenen Bergbauschäden an Wohnhäusern, deren Eigentümer nur unzureichend entlasten.

 

Darüber hinaus sind zahlreiche Bürgerinnen und Bürger über den Anstieg des PCB haltigen Grubenwassers zurecht besorgt. Informationen, dass das PCB im Grubenwasser absinken oder sich nicht mit unbelasteten Grundwasservorkommen vermischen könne, entsprechen nicht dem allgemeinen Kenntnisstand zu dieser Thematik. Vor diesem Hintergrund fordert die Fraktion BergAUF die RAG auf, jegliche Maßnahmen zu ergreifen und Anlagen zu errichten, um den PCB und sämtlichen Schadstoffgehalt des Grubenwassers soweit möglich zu minimieren. Finanzielle Maßgaben dürfen hier seitens der Ruhrkohle AG nicht herangeführt werden, um so letztlich die Lösung und Folgen dieser voranschreitenden Umweltkatastrophe nicht weiter in die Zukunft und somit auf nachfolgende Generationen zu verlagern.

 

Herr Grigo betont zunächst, dass der Einsatz von Abfall- und Reststoffen zur Bruch-Hohlraumverfüllung in Steinkohlebergwerken nicht fahrlässig und nur in dafür geeigneten geologischen Formationen vorgenommen wurde. Stoffe, welche in diesen Verfahren eingebracht wurden, können nicht aus diesen Bereichen der Holraumverfüllung gelöst werden. Entsprechende Gutachten zur Prüfung möglicher Umweltauswirkungen belegen diese Informationen und können im Internet (http://www.umweltauswirkungen-utv.de/) eingesehen werden.

 

Darüber hinaus wurde die PCB-Belastung der Lippe intensiv untersucht. Dabei ist herausgekommen, dass der PCB-Gehalt der Lippe lediglich ein Viertel des Wertes erreicht, welcher gemäß einer zugrunde liegenden Umweltqualitätsnorm des Landes NRW erlaubt wäre. Nur Bruchteil dieses Gehalts ist auf die Zuleitung von Grubenwasser zurückzuführen, welcher durch den vorgesehenen Anstieg des Grubenwassers noch weiter verringert wird.

 

Zur weiteren Reduzierung des PCB-Gehalts im gehobenen Grubenwasser wurde eine Pilotanlage zur Eliminierung des PCBs eingesetzt. Dessen Wirksamkeit kann die RAG jedoch zum bisherigen Zeitpunkt noch nicht belegen.

 

Herr Heinzel bekräftigt, dass sich die RAG an jegliche geltenden Vorschriften im Rahmen der gesamten Grubenwasserhebung halte. Jedoch könne die Ruhrkohle AG weitere Maßnahmen über die gesetzlich verpflichteten Tätigkeiten hinaus treffen. Ziel muss es sein, dass das Grubenwasser bei Einleitung in die Lippe Trinkwasserqualität erreicht habe.

 

Herr Grigo weist nochmals darauf hin, dass die RAG im Sinne aller geltenden Vorhaben und fachlichen Meinungen handle, um in angemessener Art und Weise die Umweltbelastung durch den Grubenwasseranstieg fortlaufend zu minimieren und signalisiert persönliche Gesprächsbereitschaft für die Zukunft und Zusammenarbeit mit allen Interessierten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wehmeier bestätigt Herr Grigo, dass die geplante Wärmeversorgung der Wasserstadt Aden durch geothermische Energie aktuell nicht wie vorgesehen gewährleistet werden könne und hierzu weitere Gespräche mit allen verantwortlichen Akteuren stattfinden werden.

 

Der Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung, um den Bürgerinnen und Bürgern auf der Zuschauertribüne die Möglichkeit einzuräumen, Fragen direkt an die Vertreter der RAG zu stellen.

 

Anschließend wird die Sitzung planmäßig fortgeführt.