Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung mit
anschließender Auslegung auf Dauer von 2 Wochen und der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Der in Anlage 1 beigefügte
Planentwurf wird zur Kenntnis genommen.
Herr Reichling
berichtet, dass der Anlass der Änderung des Bebauungsplanes im
Betriebsausschuss umfangreich dargelegt wurde und nun mit diesem Beschluss das
formelle Bauleitplanverfahren einzuleiten sei. Er erläutert anhand der
Präsentation, die digital als Anlage 1 zum Protokoll angehängt wird, den aktuellen
Stand und die nächsten Schritte. Herr Toschläger ergänzt, dass die Erhöhung des
Gebäudes um eine Etage aus wirtschaftlichen Gründen entschieden wurde. Dieser
Vorgang sei ebenfalls bereits im Betriebsausschuss besprochen worden.
Herr Schauerte
bittet um Streichung des Wortes „zustimmend“ aus dem Beschlussvorschlag. Herr
Toschläger stimmt dieser Bitte zu.
Auf Nachfrage von Herrn Brückner erläutert Herr Reichling, dass die Fläche bereits als Ausgleichsfläche festgesetzt sei. Es müsse demnach nach einer doppelten Ausgleichsfläche gesucht werden. Der Bebauungsplan könne nicht als Satzung beschlossen werden, wenn keine Ausgleichsfläche gefunden würde.