Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen
und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt
Bergkamen folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer
Bürgerversammlung mit anschließender Auslegung auf Dauer von 2 Wochen und der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Der in Anlage 1
beigefügte Planentwurf wird zur Kenntnis genommen.