Sitzung: 23.03.2023 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6
Vorlage: 12/0918
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage vorgenannter Aspekte eine Baumschutzsatzung zu erstellen und diese nach Einstellung einer entsprechenden Persönlichkeit umzusetzen.
Nach Vorstellung der
Inhalte der Verwaltungsvorlage durch Herrn Toschläger, merkt Herr Brückner an,
dass die Baumschutzsatzung so schnell wie möglich erarbeitet werden soll und
die Ausschreibung der Stellen für notwendiges Personal zur Betreuung der
Satzung bereits parallel zur Erarbeitung erfolgen soll.
Herr Heinzel kritisiert
die Pläne zur Aufstellung einer Baumschutzsatzung und erklärt, dass die
Bürgerschaft bereits verstanden hat, dass Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes
notwendig sind. Hierzu benötigt es keine weiteren Vorgaben und Restriktionen
auf eignen und privaten Grund der Menschen. Die Möglichkeit Bäume zu fällen
muss weiterhin gewahrt bleiben, damit sinnvolle Projekte im öffentlichen wie im
privaten Bereich auch weiterhin umsetzbar bleiben und nicht durch eine solchen
Satzung verhindert werden. Mit der Baumschutzkommission sei bereits eine
Instanz zum Schutz des Baumbestands tätig.
Herr Riller erklärt, dass
eine Baumschutz nicht dazu da sei den Bürger zu gängeln, sondern vielmehr
Informationen und ein Bewusstsein schaffen kann, wie und warum der vorhandene
Baumbestand im gesamten Stadtgebiet zu erhalten ist.
Herr Worch ergänzt Herr
Riller und sieht, dass eine Baumschutzsatzung Planungssicherheit für jegliche
Bauvorhaben im Umgang mit dem vorhandenen Baumbestand geben kann.
Herr Schröder fragt,
welche Bäume und Baumarten speziell vom Kreis Unna geschützt werden. Zu
Protokoll wird gegeben, dass der Kreis Unna konkret Bäume als Naturdenkmal
ausweist oder Baumgruppen innerhalb des Landschaftsplanes zum Erhalt festsetzt.
Die Stadt Bergkamen besitzt ebenfalls diese Möglichkeit und schützt somit
aktuell in einzelnen Fällen Bäume und Baumgruppen über Festsetzungen in
Bebauungsplänen. Eine Liste mit generell zu schützenden Baumarten existiert
nicht, jedoch sind auf der Website des Kreises Unna alle Naturdenkmale sowie
der Landschaftsplan einzusehen.
Herr Grziwotz erkennt, dass jede Fraktion den Baumschutz im Grundsatz befürwortet und stellt die Vorlage der Verwaltung zur Abstimmung.