Sitzung: 23.03.2023 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Vorlage: 12/0921
Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, sich mit Straßen.NRW, RVR und dem Kreis Unna in Verbindung zu
setzen, um schnellstmöglich Maßnahmen zum Schutz der Kammmolche und der
Kreuzkröten im Bereich Erich-Ollenhauer-Straße und In der Schlenke zu erwirken.
Konkret soll u.a. die Möglichkeit zur Anlegung eines Stillgewässers nördlich
der Erich-Ollenhauer-Straße erörtert werden, um den Amphibienpopulationen ein
zusätzliches Biotop auf Fläche des RVR zu bieten. Darüber hinaus ist ein
Gesprächstermin mit der vor Ort ehrenamtlich tätigen Artenschutzgruppe
durchzuführen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, zu prüfen, eigene Maßnahmen zu ergreifen und welche finanziellen
sowie personellen Ressourcen hierzu notwendig wären, mit denen der Schutz von
Kammmolchen und Kreuzkröten in dem beschriebenen Bereich kurzfristig erreicht
wird.
Die Verwaltung wird
beauftragt zu den o.g. Punkten zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Ausschuss für
Umwelt und Klimaschutz zu berichten. Hierzu zählt ebenfalls eine Information
zum Bearbeitungsstand des Monitorings zum Ausgleichsbiotop für die umgesiedelte
Kreuzkröten-Population aus der Wasserstadt Aden, welches von der unteren Naturschutzbehörde
des Kreises Unna durchgeführt wird.
Herr Worch stellt den
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor und hebt die Dringlichkeit des
Schutzes jeglicher Amphibien (insbesondere von Kammmolchen und Kreuzkröten) auf
Bergkamener Stadtgebiet heraus. U.a. der Bau der L821n hat die Situation für
die gesamte Tierwelt und dessen Lebensraum in unmittelbarer Nähe zur neuen
Landesstraße stark beeinträchtigt. Er lobt den Einsatz der „Amphibiengruppe“,
welche ein Zusammenschluss aus Freiwilligen darstellt, die zu unterschiedlichen
Jahreszeiten täglich den Krötenschutzzaun entlang der Erich-Ollenhauer-Straße
betreuen und somit zahlreichen Tieren (bisher insgesamt 7807) eine sichere
Überquerung der Kreisstraße ermöglichen und somit vor dem Tod durch Überfahren
retten. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund bittet er nun die Stadtverwaltung
ebenfalls aktiv zu werden und im Sinne des Artenschutzes gemeinsam mit dem
Kreis Unna und Straßen.NRW Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, in Bezug auf
den Amphibienlebensraum im Bereich der Erich-Ollenhauer-Straße / L821n.
Herr Riller weist darauf
hin, dass im Rahmen des Baus der L821n die vorherige
Umweltverträglichkeitsprüfung zu beachten und umzusetzen ist. Straßen.NRW ist
somit an den Artenschutz in diesem Bereich gebunden und er befürwortet, dass
die Stadtverwaltung hier offensiv gegenüber dem Straßenbaulastträger auftritt
und somit den Schutz der Amphibien einfordert.
Herr Heinzel betont, dass
die Zuständigkeit des Natur- und Artenschutzes auf Ebene des Kreises Unna
angesiedelt ist. Ziel muss es sein, die ehrenamtlich Tätigen vor Ort zu
entlasten.
Herr Toschläger geht
nochmals auf die drei Unterpunkte des Antrags ein:
- Punkt 1: Die Straßenbaulastträgerschaft und somit die Zuständigkeit
für den Artenschutz im Rahmen der L831n und der Erich-Ollenhauer-Straße
liegen bei Straßen.NRW bzw. beim Kreis Unna.
- Punkt 2: Personal und finanzielle Ressourcen sollten Seitens der Stadt
nur sehr eingeschränkt für den Amphibienschutz in diesem Bereich
aufgewendet werden, da hier keine kommunale Zuständigkeit herrscht.
- Punkt 3: Ein Monitoring für das auf der Bergehalde angelegte Biotop
wird bereits vom Kreis Unna erstellt. Selbstverständlich werden wir mit
allen beteiligten Ebenen zu jedem Punkt nochmal sprechen. Jedoch sollten
auch die Kreistagsfraktionen gegenüber der Kreisverwaltung aktiv werden,
um direkt die zuständigen Stellen zu erreichen.
Insgesamt werden die drei
Punkte des Antrags unterschiedlich von den Fraktionen bewertet und gewichtet.
Auf Vorschlag von Herrn Heinzel wird die Verwaltung beauftragt einen
zusammenfassenden Beschlussvorschlag zu formulieren und den Fraktionen
anschließend zur Zustimmung zukommen zu lassen. Dies ist in folgender Form
vorgenommen worden:
Die Verwaltung wird
beauftragt, sich mit Straßen.NRW, RVR und dem Kreis Unna in Verbindung zu
setzen, um schnellstmöglich Maßnahmen zum Schutz der Kammmolche und der
Kreuzkröten im Bereich Erich-Ollenhauer-Straße und In der Schlenke zu erwirken.
Konkret soll u.a. die Möglichkeit zur Anlegung eines Stillgewässers nördlich
der Erich-Ollenhauer-Straße erörtert werden, um den Amphibienpopulationen ein
zusätzliches Biotop auf Fläche des RVR zu bieten. Darüber hinaus ist ein
Gesprächstermin mit der vor Ort ehrenamtlich tätigen Artenschutzgruppe
durchzuführen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, zu prüfen, eigene Maßnahmen zu ergreifen und welche finanziellen
sowie personellen Ressourcen hierzu notwendig wären, mit denen der Schutz von
Kammmolchen und Kreuzkröten in dem beschriebenen Bereich kurzfristig erreicht
wird.
Die Verwaltung wird
beauftragt zu den o.g. Punkten zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Ausschuss für
Umwelt und Klimaschutz zu berichten. Hierzu zählt ebenfalls eine Information
zum Bearbeitungsstand des Monitorings zum Ausgleichsbiotop für die umgesiedelte
Kreuzkröten-Population aus der Wasserstadt Aden, welches von der unteren
Naturschutzbehörde des Kreises Unna durchgeführt wird.
Die Fraktionen der SPD,
CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben diesen Beschlussvorschlag bestätigt.
Innerhalb der Sitzung
wurde nicht über den Antrag abgestimmt.