Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit Straßen.NRW, RVR und dem Kreis Unna in Verbindung zu setzen, um schnellstmöglich Maßnahmen zum Schutz der Kammmolche und der Kreuzkröten im Bereich Erich-Ollenhauer-Straße und In der Schlenke zu erwirken. Konkret soll u.a. die Möglichkeit zur Anlegung eines Stillgewässers nördlich der Erich-Ollenhauer-Straße erörtert werden, um den Amphibienpopulationen ein zusätzliches Biotop auf Fläche des RVR zu bieten. Darüber hinaus ist ein Gesprächstermin mit der vor Ort ehrenamtlich tätigen Artenschutzgruppe durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, eigene Maßnahmen zu ergreifen und welche finanziellen sowie personellen Ressourcen hierzu notwendig wären, mit denen der Schutz von Kammmolchen und Kreuzkröten in dem beschriebenen Bereich kurzfristig erreicht wird.

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu den o.g. Punkten zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zu berichten. Hierzu zählt ebenfalls eine Information zum Bearbeitungsstand des Monitorings zum Ausgleichsbiotop für die umgesiedelte Kreuzkröten-Population aus der Wasserstadt Aden, welches von der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Unna durchgeführt wird.

 


Herr Worch stellt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor und hebt die Dringlichkeit des Schutzes jeglicher Amphibien (insbesondere von Kammmolchen und Kreuzkröten) auf Bergkamener Stadtgebiet heraus. U.a. der Bau der L821n hat die Situation für die gesamte Tierwelt und dessen Lebensraum in unmittelbarer Nähe zur neuen Landesstraße stark beeinträchtigt. Er lobt den Einsatz der „Amphibiengruppe“, welche ein Zusammenschluss aus Freiwilligen darstellt, die zu unterschiedlichen Jahreszeiten täglich den Krötenschutzzaun entlang der Erich-Ollenhauer-Straße betreuen und somit zahlreichen Tieren (bisher insgesamt 7807) eine sichere Überquerung der Kreisstraße ermöglichen und somit vor dem Tod durch Überfahren retten. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund bittet er nun die Stadtverwaltung ebenfalls aktiv zu werden und im Sinne des Artenschutzes gemeinsam mit dem Kreis Unna und Straßen.NRW Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, in Bezug auf den Amphibienlebensraum im Bereich der Erich-Ollenhauer-Straße / L821n.

 

Herr Riller weist darauf hin, dass im Rahmen des Baus der L821n die vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung zu beachten und umzusetzen ist. Straßen.NRW ist somit an den Artenschutz in diesem Bereich gebunden und er befürwortet, dass die Stadtverwaltung hier offensiv gegenüber dem Straßenbaulastträger auftritt und somit den Schutz der Amphibien einfordert.

 

Herr Heinzel betont, dass die Zuständigkeit des Natur- und Artenschutzes auf Ebene des Kreises Unna angesiedelt ist. Ziel muss es sein, die ehrenamtlich Tätigen vor Ort zu entlasten.

 

Herr Toschläger geht nochmals auf die drei Unterpunkte des Antrags ein:

  • Punkt 1: Die Straßenbaulastträgerschaft und somit die Zuständigkeit für den Artenschutz im Rahmen der L831n und der Erich-Ollenhauer-Straße liegen bei Straßen.NRW bzw. beim Kreis Unna.
  • Punkt 2: Personal und finanzielle Ressourcen sollten Seitens der Stadt nur sehr eingeschränkt für den Amphibienschutz in diesem Bereich aufgewendet werden, da hier keine kommunale Zuständigkeit herrscht.
  • Punkt 3: Ein Monitoring für das auf der Bergehalde angelegte Biotop wird bereits vom Kreis Unna erstellt. Selbstverständlich werden wir mit allen beteiligten Ebenen zu jedem Punkt nochmal sprechen. Jedoch sollten auch die Kreistagsfraktionen gegenüber der Kreisverwaltung aktiv werden, um direkt die zuständigen Stellen zu erreichen.

 

Insgesamt werden die drei Punkte des Antrags unterschiedlich von den Fraktionen bewertet und gewichtet. Auf Vorschlag von Herrn Heinzel wird die Verwaltung beauftragt einen zusammenfassenden Beschlussvorschlag zu formulieren und den Fraktionen anschließend zur Zustimmung zukommen zu lassen. Dies ist in folgender Form vorgenommen worden:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit Straßen.NRW, RVR und dem Kreis Unna in Verbindung zu setzen, um schnellstmöglich Maßnahmen zum Schutz der Kammmolche und der Kreuzkröten im Bereich Erich-Ollenhauer-Straße und In der Schlenke zu erwirken. Konkret soll u.a. die Möglichkeit zur Anlegung eines Stillgewässers nördlich der Erich-Ollenhauer-Straße erörtert werden, um den Amphibienpopulationen ein zusätzliches Biotop auf Fläche des RVR zu bieten. Darüber hinaus ist ein Gesprächstermin mit der vor Ort ehrenamtlich tätigen Artenschutzgruppe durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, eigene Maßnahmen zu ergreifen und welche finanziellen sowie personellen Ressourcen hierzu notwendig wären, mit denen der Schutz von Kammmolchen und Kreuzkröten in dem beschriebenen Bereich kurzfristig erreicht wird.

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu den o.g. Punkten zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zu berichten. Hierzu zählt ebenfalls eine Information zum Bearbeitungsstand des Monitorings zum Ausgleichsbiotop für die umgesiedelte Kreuzkröten-Population aus der Wasserstadt Aden, welches von der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Unna durchgeführt wird.

 

Die Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben diesen Beschlussvorschlag bestätigt.

 

Innerhalb der Sitzung wurde nicht über den Antrag abgestimmt.