Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. BK 126 „Nahversorgungsstandort Am Roggenkamp“.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. BK 126 „Nahversorgungsstandort Am Roggenkamp“.