Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt die erhebliche überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2
GO NRW im Budget 02.51 - Jugendamt - bei der Buchungsstelle 06.36.09.533200 „Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach SGB XII,
SGB VIII in Einrichtungen“ in Höhe von 1.100.000,00 €.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in den
Buchungsstellen 05.31.04.414101 - Landeszuweisungen für Geduldete - in Höhe von
333.540,00 € und 05.31.04.448400 - Kostenerstattungen, -umlagen von
gesetzlichen Sozialversicherungen – in Höhe von 166.460,00 €, sowie
Minderausgaben von 600.000,00 € in der Buchungsstelle 16.61.02.551700 -
Einsparungen bei Zinsaufwendungen.