Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen ändert den Beschluss vom
14.12.2017, Drucksache Nr. 11/1094 wie folgt:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt einen freiwilligen Zuschuss zu den
Mietkosten für die geplante Kindertageseinrichtung in Bergkamen-Weddinghofen in
Trägerschaft des Lebenszentrum Königsborn gGmbH. Die Zahlung erfolgt für die
Dauer der Anmietung der Räumlichkeiten im Gebäude Schulstraße / Kleiweg zum
Betrieb einer Kindertageseinrichtung. Die Bemessung des Zuschusses zu den
Mietzahlungen ist in der Vorlage erläutert.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Bergkamen die Übernahme des
vollen Trägeranteils als freiwilligen Zuschuss an das Lebenszentrum Königsborn
gGmbH für die geplante Kindertageseinrichtung Schulstraße / Kleiweg. Der
Trägeranteil beläuft sich nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) seit dem
01.08.2020 auf 7,8 % der gesetzlich definierten Gesamtbetriebskosten. Grundlage
ist die in der Vorlage erläuterte Gruppenfestlegung.