Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 19

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

 


CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel erklärt die Ablehnung seiner Fraktion. Die Gebührensenkung des Kreises Unna hätte an die Bürger weitergegeben werden können. Die Begründung für die Erhöhung kann er nicht nachvollziehen. Eine Senkung der Müllgebühren wäre in der jetzigen Zeit ein politisches Signal in die Bevölkerung.

 

BergAUF-Fraktionsvorsitzende Schewior schließt sich dieser Auffassung an. Daher wird ihre Fraktion ebenfalls der Vorlage nicht zustimmen.

 

Für FDP-Fraktionsvorsitzende Lohmann-Begander hat der Entsorgungsbetrieb bei den Personal- und Dieselkosten großzügig kalkuliert. Da ihre Fraktion auch schon die Einführung des 1-2-3-Teams abgelehnt hat, wird der Auffassung der CDU-Fraktion gefolgt.

 

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionsvorsitzender Grziwotz kann die Kalkulation nachvollziehen. Die Kosten fallen jetzt an. Daher soll keine Fortschreibung auf spätere Jahre erfolgen.

 

SPD-Ratsmitglied Riller möchte grundsätzlich auch die Bürger entlasten. Es stellt sich aber die Frage was passiert, wenn die kommenden Jahre noch schwieriger werden. Daher wird seine Fraktion der Vorlage zustimmen.