Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 3

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, dass die bisherige Regelung des § 2 Abs. 3 UStG nur noch für bis einschließlich zum 31.12.2022 ausgeführte Leistungen angewendet werden soll und von einer möglichen Verlängerungsoption kein Gebrauch gemacht wird, sodass ab dem 01.01.2023 die neue Rechtslage gem. § 2b UStG gilt.