Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt unter Vorbehalt der Gesetzesänderung der Landesregierung zur Änderung und Weiterentwicklung der kommunalrechtlichen Vorschriften NRW (hier: Kommunalabgabengesetz; § 6 KAG) die Neufassung der Gebührensatzung vom……2022 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom …….2022, so wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

 

 


Beigeordneter Ulrich berichtet, dass die Änderung des KAG heute vom Landtag beschlossen wurde. Der Vorbehalt im Beschluss bleibt aber noch bestehen, da das Gesetz erst am 15.12.2022 in Kraft tritt.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel wird der Vorlage nicht zustimmen. Auch hier hätte er die Möglichkeit für eine Entlastung der Bürger gesehen, zumal Bergkamen Spitzenreiter in den Abwassergebühren ist.

 

Beigeordneter Ulrich betont, dass die Landesregierung eine kommunalfreundliche Regelung getroffen hat. Er erläutert, dass der kalkulatorische Zinssatz auf einen längeren Zeitraum zu betrachten ist. Zudem handelt es sich hier um eine verhaltensabhängige Gebühr. Perspektivisch wird die Gebühr sinken, da die Kanäle länger halten werden.

 

BergAUF-Fraktionsvorsitzende Schewior sieht nicht, dass die Kanäle zukünftig länger halten werden.