Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen
beauftragt die Verwaltung die erhebliche überplanmäßige Mittelbereitstellung
gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 02.51 - Jugendamt - bei der Buchungsstelle
06.36.09.533200 „Leistungen der Sozial-
und Jugendhilfe nach SGB XII, SGB VIII in Einrichtungen“ in Höhe von
1.100.000,00 €.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in den
Buchungsstellen 05.31.04.414101 - Landeszuweisungen für Geduldete - in Höhe von
333.540,00 € und 05.31.04.448400 - Kostenerstattungen, -umlagen von
gesetzlichen Sozialversicherungen - in Höhe von 166.460,00 €, sowie
Minderausgaben von 600.000,00 € in der Buchungsstelle 16.61.02.551700 -
Einsparungen bei Zinsaufwendungen.
Frau Busch erläutert die Vorlage der Verwaltung. Der Mehrbedarf im Bereich Erzieherische Hilfen ergibt sich aus den hohen Bedarfen der Familien. Die Belastungen des städtischen Haushalts sind auch für das nächste Jahr zu erwarten. Aufgrund verschiedener Faktoren (Fachkräftemangel, eingeschränktes Angebot der Jugendhilfeeinrichtungen) wird die Auswahl von Einrichtungen immer schwieriger. Hinsichtlich der Jugendschutzstelle werden gesteigerte Kosten erwartet, da voraussichtlich mit Vorhaltezahlungen zu rechnen ist.