Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zum Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. OA 125 „Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße“ entsprechend Anlage 2.

  2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. OA 125 „Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße“ eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbarstädte sowie der Öffentlichkeit entsprechend Anlagen 2 bis 4.

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. OA 125 „Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße“ einschließlich Begründung entsprechend Anlagen 5 und 6 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

 

Die Anlagen 2 bis 6 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 


Herr Reichling erläutert dem Gremium anhand der diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügten Präsentation den Verlauf des Bebauungsplanverfahrens und die geplante Bebauung des Plangebietes.

 

Herr Eder fragt nach der Notwendigkeit der im südlichen Teil festgesetzten Lärmschutzwand entlang der Jahnstraße insbesondere im Hinblick auf die anstehende Rückstufung der Jahnstraße nach Inbetriebnahme der L821n. Am Ende der Diskussion erklärt er, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen wird.

 

Herr Reichling erläutert, dass die Lärmschutzwand auf jeden Fall vor Beginn der Bebauung im unmittelbar angrenzenden Bereich errichtet werden muss, sowie die Art ihrer Bauweise. Herr Wiese erklärt anschließend die rechtliche Notwendigkeit dieser Lärmschutzwand zur Einhaltung der vorgegebenen Lärmrichtwerte in Außenwohnbereichen eines Allgemeinen Wohngebiets.

 

Herr Engelhardt erklärt, dass seine Fraktion den Bebauungsplan ablehnt, insbesondere aus Sicht des Klimaschutzes. Herr Brückner erklärt, dass seine Fraktion den Bebauungsplan ablehnt. Er sieht die Problematik der Entwässerung insbesondere hinsichtlich möglicher zukünftiger Starkregenereignisse und dem geplanten neuen Standort der Feuerwehrwache Oberaden. Herr Reichling erläutert daraufhin die verschiedenen Rückhaltemaßnahmen für Regenwasser, die im vorliegenden Fall über die gesetzlich vorgegebenen Maße hinausgehen. Mögliche zukünftige Planungen in der Umgebung können in diesem Bebauungsplanverfahren keine Berücksichtigung finden.

 

Frau Lohmann-Begander schlägt anstelle einer Lärmschutzwand einen mit Bäumen und Sträuchern begrünten Lärmschutzwall vor; dazu erklärt Herr Reichling im weiteren Verlauf der Diskussion, dass bei vorgegebener Höhe die daraus resultierende Breite eines Walls die Bebauung im dahinter liegenden Bereich erheblich einschränken würde, ggf. sogar unmöglich machen würde.

 

Herrn Schröder sind einige Formulierungen im Bebauungsplan bezüglich der Bebauung mit Mietwohnungen/-häusern, der Dachbegrünung und der Errichtung von PV-Anlagen zu unklar. Er plädiert für eine Verpflichtung zur Anlage von Dachbegrünung und PV-Anlagen. Herr Wiese weist auf verbindliche Vorgaben im Bebauungsplan hinsichtlich der Dachbegrünung hin; die Errichtung von PV-Anlagen ist eine Kann-Formulierung. Herr Deuse erklärt, dass eine Verpflichtung für die Errichtung von PV-Anlagen hätte frühzeitig zwischen Stadt und Investor geregelt werden sollen.

 

Herr Derichs fragt in Bezug auf Hochwasserprävention nach den Absichten des Lippeverbandes bezüglich neuer Baugebiete. Herr Reichling sagt Herrn Derichs kurzfristige Klärung und eine Antwort in der nächsten Ratssitzung zu.

 

Herr Derichs sieht die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand zum Schutz der zukünftigen Anwohner. Herr Engelhardt stellt die rechtliche Notwendigkeit der geplanten Lärmschutzwand in Frage. Herr Reichling erläutert diesbezüglich die klaren rechtlichen Vorgaben aus der einschägigen DIN 18005.

 

Herr Salfer plädiert für eine Verpflichtung zur Errichtung von PV-Anlagen von neuen Baugebieten. Herr Brückner befürchtet bei der Errichtung einer Lärmschutzmauer/-wand, eines Lärmschutzwalls, dass die Jahnstraße bei einem künftigen Hochwasserereignis überflutet werden könnte. Dem entgegnet Herr Reichling, dass dies ist gemäß den zuständigen und beteiligten Fachbehörden ausgeschlossen sei.

 

Herr Hensel stellt die Notwendigkeit, unter Berücksichtigung der z.Zt. vorherrrschenden allgemeinen Lage, eines solchen Baugebietes grundsätzlich in Frage.

 

Herr Salfer fordert den Verbleib, des anfallenden Mutterbodens von Erdbewegungen während der Bebauung, im Stadtgebiet.

 

Herr Reichling drückt seine grundsätzliche Verwunderung über die erst jetzt und erstmalig vorgebrachten Bedenken aus der Politik aus und verweist auf die vergangenen Möglichkeiten im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens wie z. B. den Vorstellungen im Fachausschuss.

 

Herr Herdring stellt den Antrag zur Geschäftsordnung das Ende der Debatte herbeizuführen und über die Vorlage abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:               Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

                                                               Ja 12

                                                               Nein 5

 

Anschließend erfolgt die Gesamtabstimmung über den Tagesordnungspunkt 1 des öffentlichen Teils.