Beschluss: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt

 

a)      die Entlastung der Betriebsleitung des EntsorgungsBetriebBergkamen.

 

 

Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen

 

b)      den in der Anlage beigefügten Jahresabschluss des EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) für das Geschäftsjahr 2021 festzustellen.

c)       den Jahresfehlbetrag des EBB von insgesamt 68.844,23 EUR mit der allgemeinen Rücklage des EBB zu verrechnen.

 

d)      dem Betriebsausschuss für das Wirtschaftsjahr 2021 die Entlastung vorbehaltlos zu erteilen.

 

 

Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen zur Kenntnis zu nehmen

 

e)      den Lagebericht.

 


Herr Weichert von der WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Jahresabschluss 2021 des EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB). Die Power-Point-Präsentation steht im Ratsinformationssystem für Mandatsträger zur Verfügung.

 

Ausschussmitglied Engelhardt bedankt sich für den Bericht des Wirtschaftsprüfers Herrn Weichert und möchte sich auf die Ausführungen im EBB-Lagebericht beziehen und erläutert, dass die steigenden Kraftstoffpreise nicht allein auf den Ukraine-Krieg zurückzuführen sind. Herr Engelhardt führt weiter aus, dass die aktuellen immer noch gleichbleibenden Energieimporte Deutschlands nun nicht mehr direkt aus Russland, sondern über den Umweg Norwegen und Großbritannien geliefert werden. Des Weiteren kann aus Fachzeitschriften entnommen werden, dass die Gewinne der Mineralölkonzerne in den letzten zwei Jahren extrem zugenommen haben. Herr Engelhardt lenkt dabei den Blick auf die unersättliche „Gier“ nach Profit, der wenigen weltweit agierenden Mineralölkonzerne, was ebenfalls zu den Kostensteigerungen im Kraftstoff- bzw. Energiebereich geführt haben.

 

Wirtschaftsprüfer Sascha Weichert nimmt diese Informationen zur Kenntnis und möchte den von Herrn Engelhardt angeführten allgemeinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Sachverhalt nicht bewerten. Die Ausführungen von Herrn Engelhardt haben allgemeine wirtschaftliche und politische Relevanz gehören aber nicht in den Lagebericht des EBB. Herr Weichert führt weiter aus, dass der erste Teil des Jahresabschlussberichtes von der WIKOM AG ein Zitat dessen ist, was die Betriebsleitung des EBB im Lagebericht beschreibt. Die WIKOM AG prüft die Anforderungen, die Ausführungen und Stellungnahmen im Lagebericht 2021 von der EBB-Betriebsleitung und findet diese als zutreffend. Im Fokus der Betriebsleitung liegen jegliche gestiegenen Kostenentwicklungen (inklusive der gestiegenen Kraftstoffpreise), welche sich in den steigenden Gebühren für die Bürger der Stadt Bergkamen niederschlagen.

 

Ausschussmitglied Slotta zeigt auf, dass die kalkulatorischen Zinsen auch beim EBB eine Rolle spielen und zu den Verlusten von 69 T€ beim EBB beigetragen haben. Herr Weichert erwidert, dass das OVG-Urteil und die Änderung im § 6 Kommunalabgabengesetz und die daraus entstehenden Mehrbelastungen sich nicht auf den Jahresabschluss 2021 ausgewirkt haben. Des Weiteren haben die Themen der kalkulatorischen Zinssatzveränderung oder die kalkulatorischen Abschreibungen nach dem Wiederbeschaffungswert beim EBB nur eine untergeordnete Bedeutung, sodass es nicht extra im Lagebericht durch die Betriebsleitung hervorgehoben werden musste.

 

Der kommissarische Betriebsleiter des EBB Herr Polplatz ergänzt, dass für das Geschäftsjahr 2021 kalkulatorische Zinsen von 20 T€ errechnet worden sind. Dies wurde gegenüber dem Bürger über den Gebührenbescheid festgesetzt und diese sind bestandkräftig. Es gab insgesamt für die Bereiche Abfall und Straßenreinigung/Winterdienst keinen Widerspruch, welcher sich auf die Thematik bezieht. Daher war dieses Risiko im betrachteten Zeitraum als gering einzustufen. Herr Ulrich ergänzt, dass es sich hier um die Prüfung des Geschäftsjahres 2021 handelt und bis dahin rechtskonform die kalkulatorischen Kosten berechnet bzw. angesetzt worden sind und das OVG-Urteil sich auf die Jahre 2022 folgend beziehen wird.

 

Des Weiteren fragt Herr Slotta, was die Gründe für den Anstieg der sonstigen ordentlichen Aufwendungen und hier speziell der Geschäftsaufwendungen sind. Herr Polplatz antwortet, dass sich die Abrechnungspreise zur Mitbenutzung des öffentlichen Systems im Rahmen der Papierabfuhr durch die Dualen Systeme erhöht haben. Die Betriebsleitung ist sehr bestrebt mit der GWA und den anderen Kommunen diesem entgegen zu wirken. Des Weiteren sind Miet- und Pachtaufwendungen sowie Geschäftsaufwendungen im Wesentlichen zu nennen.

 

Ausschussmitglied Engelhardt verlässt nach diesem Tagesordnungspunkt die Betriebsausschusssitzung.