Beschluss: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt

 

a)      die Entlastung der Betriebsleitung des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen.

 

 

 

Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen

 

b)      den in der Anlage beigefügten Jahresabschluss des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen für das Geschäftsjahr 2021 festzustellen.

c)       den vom SEB erwirtschafteten Jahresüberschuss von 5.994.764,99 EUR wird der allgemeinen Rücklage des SEB komplett zugeführt.

 

d)      dem Betriebsausschuss für das Wirtschaftsjahr 2021 die Entlastung vorbehaltlos zu erteilen.

 

 

 

Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen zur Kenntnis zu nehmen

 

e)      den Lagebericht.

 


Herr Weichert von der WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Jahresabschluss 2021 des Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB). Die Power-Point-Präsentation steht im Ratsinformationssystem für Mandatsträger zur Verfügung.

 

CDU-Ausschussmitglied Slotta fragt aus dem Bereich des Risikomanagements nach den drei größten Risiken, welchen der Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen ausgesetzt ist. Der Betriebsleiter des SEB Herr Ulrich teilt dem Betriebsausschuss mit, dass es für die Sondervermögen separate Vorlagen für das Risikomanagement gibt. Zuletzt hat der Betriebsausschuss den fortgeschriebenen Risikobericht des SEB am 23.06.2021 zur Kenntnis genommen. Herr Ulrich erklärt weiter, dass der Risiko- und Maßnahmenkatalog kontinuierlich weitergeführt und diskutiert wird. Dabei ist es Aufgabe aller Mitarbeiter die Risiken im Blick zu haben.

 

Die drei Hauptrisiken liegen in den Bereichen:

 

1.            zu wenig Eigenkapital zur Ablösung von Verträgen

 

Auf dieses Risiko hat die Betriebsleitung vorausschauend reagiert und den Jahresüberschuss 2021 von 5.994.764,99 EUR der allgemeinen Rücklage des SEB komplett zugeführt um im Jahre 2026 einen Kassenkredit abzulösen. 

 

2.            Planauskunft fehlerhafte Bestandsdaten - Abweichung der Lage der Kanäle -

ungenaue Daten der Träger öffentlicher Belange

 

Für dieses Risiko werden vorbeugende Maßnahmen im Rahmen der Planung getroffen. Dazu gehören aktuelle und neue Planauskünfte durch die Träger öffentlicher Belange (TöB), Ortstermine mit dem TÖB, ggf. Baugrunduntersuchungen, Suchschachtungen etc.

 

3.            Umkehr der Fließrichtung durch Bergsenkung

 

Beteiligung der RAG bei der Schadensbehebung und umfangreiche Neuvermessung der Kanalnetze werden abgeschlossen. Überprüfung der Angaben der RAG durch Einsatz eines digitalen Geländemodell für das gesamte Stadtgebiet Satellitenmodel mit TriGIS

 

Ausschussmitglied Hindemitt bittet um eine getrennte Abstimmung der Sachverhalte b bis e bei diesem Tagesordnungspunkt. Wirtschaftsprüfer Sascha Weichert verlässt nach diesem Tagesordnungspunkt die Betriebsausschusssitzung.