Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Verwaltung mit einer Prüfung und Rückmeldung zu beauftragen, ob die Benutzungsgebühr für die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen mit der nächsten Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 zu Gunsten der Betreiber von sog. Drei-Kammer-Systemen gesenkt werden kann. Insbesondere, ob die Umlageschlüssel für Personal- und Sachkosten noch angemessen sind und ob der bisherige Arbeitsaufwand für das Personal des SEB auch ab 01.01.2023 noch so bestehen wird.

 


Ausschussvorsitzender Wehmeier erklärt, dass zum Thema Abwassergebühren ein Antrag der CDU-Fraktion vorliegt, welcher im Betriebsausschuss beschlossen werden soll. In dem Antrag wird darum gebeten die Abwassergebühren für diese Haushalte mit einem Drei-Kammer-System zu senken.

 

Ausschussmitglied Hindemitt begründet den Antrag, dass es einige Haushalte in den ländlichen Regionen Heil und Overberge gibt, die an kein öffentliches Kanalnetz angeschlossen sind. Die Abwässer dieser Haushalte werden über ein sogenanntes Drei-Kammer-System bzw. Grundstücksentwässerungsanlagen entsorgt. Dabei soll die Verwaltung prüfen, ob die Benutzungsgebühren für die Entleerung der Grundstücksentwässerungs-anlagen gesenkt werden können. Es soll das Ziel sein, dass der Beitrag verursachungsgerecht erhoben wird. 

 

Der Betriebsleiter des SEB Herr Ulrich bedankt sich zunächst für die frühzeitige Einreichung dieses Antrags. Dadurch hatte die Verwaltung ausreichend Zeit diesen Sachverhalt zu prüfen.

Die Kalkulation für Gebührenzahler mit einem Drei-Kammer-System unterscheidet sich zu den anderen beiden Berechnungen. Die Abwässer werden in den Anlagen auf den jeweiligen Grundstücken gesammelt, die dann regelmäßig von einer Fachfirma entleert werden. Die Entleerung durch die Fachfirma wird von der Stadt Bergkamen beauftragt und in der Gebührenkalkulation als Gemeinkosten bzw. Fixkosten zugeordnet. Genauso gehören die Kosten des Lippeverbandes zu den Fixkosten für die Gebührenzahler.

 

Des Weiteren werden in der Gebühr Sach- und Personalkostenanteile für Tätigkeiten der städtischen Mitarbeiter berücksichtigt. Diese Sach- und Personalkostenanteile, die beim SEB durch die Grubenentleerung entstehen, wurden von der Verwaltung überprüft. Als Ergebnis der Prüfung berichtet Herr Ulrich, dass eine Optimierung des Arbeitsaufwandes zur Senkung der Personalkostenanteile möglich ist und auch bei den Sachkosten Senkungspotential gesichtet werden konnte. Es ist für die Gebührenzahler mit einem Drei-Kammer-System eine Verringerung der Gebühren um ca. 6% zum 01.01.2023 möglich.

 

Ausschussmitglied Weber teilt mit, dass sich die Grünen-Fraktion dem Antrag anschließt und fragt nach der Anzahl der betreffenden Haushalte in der Stadt Bergkamen. Herr Ulrich antwortet, dass es um 160 Kubikmeter die abgefahren werden bzw. ca. 90 bis 100 Haushalte sind, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind. Die Zahl der Anlagen geht immer weiter zurück, da immer mehr Haushalte an ein Kanalnetz angeschlossen werden.