Bei der Planung des Betriebsgebäudes des SEB teilt Herr Ulrich den aktuellen Stand mit. Der Er berichtet, dass sich das Bauvorhaben positiv entwickelt und es bisher keine planungs- noch bauordnungsrechtlichen Probleme gibt. Es wurde für die nächsten Verfahrensschritte (Vorbereitung der B-Planänderung und den Entwurfs- bzw. Bauantragsunterlagen) ein externes öffentliches Beratungsunternehmen hinzugezogen. Abschließend erklärt Herr Ulrich, dass den Ausschussmitgliedern die Entwurfs- bzw. Bauantragsunterlagen zur finalen Beschlussfassung, vor Beginn der Bauphase, zur Kenntnis gegeben werden.

 

 

Bei der Übernahme der Pumpwerke von der Ruhrkohle AG (RAG) zeigt Herr Ulrich auf, dass es in der Betriebsausschusssitzung im Dezember zur Beratung und Entscheidung eine Vorlage mit dem Vertragsentwurf geben wird. Auf dieser Grundlage werden dann die Stellenausschreibungen vorbereitet. Herr Ulrich erläutert, dass es eine Vollkostenerstattung durch die Ruhrkohle AG geben wird und damit der Gebührenzahler nicht belastet wird.

 

Zuletzt spricht Herr Ulrich das Risiko von Stromschwankungen bzw. eines möglichen Ausfalls der Stromversorgung (z.B. bei Pumpwerken) an, welcher bereits als Vorsorge im Risikomanagement des SEB aufgenommen und bewertet wurde bzw. wird. Es wurde in der Vergangenheit ein sogenanntes Notstromkonzept erstellt, welches bei diesem Sachverhalt Punkt für Punkt abgearbeitet wird. Es gibt ein stationäres Notstromaggregat im Pumpwerk „Mersch“ mit einer Spitzenleistungsfähigkeit von 105 Kilovolt-Amperes (kvA), womit ein Betrieb von ca. 3-5 Tagen, je nach Belastung, möglich ist. Dieser Stromerzeuger ist durch die Ruhrkohle AG angeschafft worden für den Geländetiefpunkt Overberge. Außerdem steht punktuell noch ein mobiles Notstromaggregat mit 40 KvA zur Verfügung.

 

Herr Ulrich führt weiter aus, dass an allen Pumpwerken Stauraum vorhanden ist, sodass ein Notbetrieb nacheinander möglich ist und im schlimmsten Fall (“Worst Case“) schlagen Pumpwerke über Regenüberläufe und Regenrückhaltebecken in die Vorfluter ab. Es wurden zur Risikominimierung auch Bereitschaftsverträge mit Entstördiensten bzw. Kanalreinigungsdienstleistern mit Saug-/Spülwagen (365 Tage im Jahr “Kanal auf Rädern“) geschlossen. Um die Probleme durch Stromschwankungen bzw. Stromausfälle zu reduzieren stehen mobile Pumpen bereit und es gibt eine externe Notstromversorgung für alle wesentlichen Aggregate. Daneben existiert ein Fernmeldesystem mit Batterie und SMS-Versand.    

 

Herr Ulrich zeigt des Weiteren auf, dass auch der Lippeverband sich mit dem Thema Risikovorsorge beschäftigt. Dabei schätzt der Lippeverband den oben genannten „Worst Case“ Fall im Abwasserbereich als geringstes Problem ein. Die Themen Frischwasser- und Kraftstoffversorgung genießen hierbei eine höhere Priorität, welche sich dann aber auch wieder direkt auf den Abwasser „Worst-Case“ beziehen.