Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Der Leiter der Feuerwehr Dirk Kemke trägt zu den Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen in besonderen Einsatzlagen vor. Besonders erwähnenswert ist dabei der aktuell öffentliche Diskurs über die Selbsthilfefähigkeit der Bürgerinnen und Bürger, welcher auch in den gesetzlichen Grundlagen der Hilfeleistung der Feuerwehren Berücksichtigung findet. Dirk Kemke macht zudem deutlich, dass bei flächendeckenden Energiemangellagen die Fähigkeit zur Selbsthilfe in besonderem Maße erforderlich ist, da einzelne Häuser einfach nicht von der Feuerwehr mit Strom versorgt werden können. In einer solchen flächendeckenden Stromausfalllage wird die Feuerwehr Bergkamen Anlaufstellen für Hilfesuchende errichten. Eine weitere Koordination über eine zentrale Anlaufstelle obliegt dann der Kommune. Die Präsentation steht im Ratsinformationssystem digital zur Verfügung.

 

Katja Wohlgemuth von der Fraktion DIE LINKE. bedankt sich für den Vortrag und beschreibt eine zunehmende Professionalisierung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen.

 

Lucie Kleinstäuber von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bedankt sich für die Präsentation und die entsprechenden Ausführungen.

 

Thomas Heinzel von der CDU-Fraktion bedankt sich ebenfalls für die Präsentation. Aus seiner Sicht handele es sich aber um Aufgaben der Kommune, die auf das Ehrenamt abgewälzt werden. Christine Busch verneint dies und erklärt, dass die Stadt Bergkamen als Träger des Feuerschutzes eine den örtlichen Erforderlichkeiten angepasste leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten hat. Die Abstimmung zwischen allen Hilfsorganisationen – und dazu gehört die Feuerwehr als Teil der Stadt Bergkamen - sind zum Teil gesetzlich, zum anderen Teil gemeinschaftlich definiert und werden entsprechend umgesetzt.

 

Abschließend dankt auch der Ausschussvorsitzende André Rocholl Dirk Kemke für seine Ausführungen und schließt den Tagesordnungspunkt.