Beschluss:
Der Kulturausschuss
des Rates der Stadt Bergkamen stimmt für die Namensgebung Wolfgang-Fräger-Raum
für den Multifunktionsraum im Neubau des Stadtmuseum.
Frau
Schmidt-Apel berichtet, dass anlässlich des 100. Geburtstages des in Bergkamen
geborenen Künstlers Wolfgang Fräger im August 2023, die Familie des Künstlers
anfragt, den Veranstaltungsraum im Neubau des Stadtmuseums als
Wolfgang-Fräger-Raum zu benennen.
Ergänzend
informiert Frau Schmidt-Apel, dass es bereits eine Straße gibt, die den Namen
des Künstlers trägt und es im Altbau des Stadtmuseums einen Raum gab, der
inoffiziell bereits als Wolfgang-Fräger-Raum bekannt war und in dem Werke des
Künstlers ausgestellt wurden. Dieser Raum wurde umbaubedingt geschlossen und
wird zukünftig zu den neuen Räumlichkeiten der Galerie sohle 1 gehören.
Herr
Grizwotz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) befürwortet den Vorschlag, den
Veranstaltungsraum als Wolfgang-Fräger-Raum zu benennen. Er möchte wissen, ob
die Besucher*innen erfahren, wie der Name des Raumes zustande kommt, ob es eine
Erkennung diesbezüglich in dem Raum gibt.
Frau
Schmidt-Apel antwortet, dass anlässlich des Geburtstages am 06. August 2023 ein
Festakt geplant werde, zu dem eine Erläuterungstafel erstellt werden sollte.
Kulturausschussvorsitzender
Thomas Heinzel betont, dass Wolfgang Fräger ein Künstler von europäischem Rang
war und der Name passend für den Veranstaltungsraum im Neubau des Stadtmuseums
ist.
Herr
Schulte (SPD-Fraktion) befürwortet ebenfalls die Namensgebung des
Multifunktionsraumes und ergänzt, dass ein persönlicher Bezug, wie in diesem
Fall, den Raum aufwertet.
Kulturdezernent
Marc Alexander Ulrich merkt an, dass der Kulturausschuss gemäß
Beschlussvorschlag die Vorlage der Verwaltung lediglich zur Kenntnis nimmt. Er
stellt die Frage, ob die Namensgebung politisch beschlossen, also in die
nächste Vorlage aufgenommen werden soll.
Kulturausschussvorsitzender
Thomas Heinzel greift die Frage auf und schlägt vor, sogleich über die Anfrage
abzustimmen und das Ergebnis in der Niederschrift zu vermerken. Der Beschluss
wird in dem Protokoll entsprechend geändert.
Es ergeht kein Widerspruch.