Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Kulturausschuss des Rates der Stadt Bergkamen stimmt für die Namensgebung Wolfgang-Fräger-Raum für den Multifunktionsraum im Neubau des Stadtmuseum.

 


Frau Schmidt-Apel berichtet, dass anlässlich des 100. Geburtstages des in Bergkamen geborenen Künstlers Wolfgang Fräger im August 2023, die Familie des Künstlers anfragt, den Veranstaltungsraum im Neubau des Stadtmuseums als Wolfgang-Fräger-Raum zu benennen.

 

Ergänzend informiert Frau Schmidt-Apel, dass es bereits eine Straße gibt, die den Namen des Künstlers trägt und es im Altbau des Stadtmuseums einen Raum gab, der inoffiziell bereits als Wolfgang-Fräger-Raum bekannt war und in dem Werke des Künstlers ausgestellt wurden. Dieser Raum wurde umbaubedingt geschlossen und wird zukünftig zu den neuen Räumlichkeiten der Galerie sohle 1 gehören.

 

Herr Grizwotz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) befürwortet den Vorschlag, den Veranstaltungsraum als Wolfgang-Fräger-Raum zu benennen. Er möchte wissen, ob die Besucher*innen erfahren, wie der Name des Raumes zustande kommt, ob es eine Erkennung diesbezüglich in dem Raum gibt.

 

Frau Schmidt-Apel antwortet, dass anlässlich des Geburtstages am 06. August 2023 ein Festakt geplant werde, zu dem eine Erläuterungstafel erstellt werden sollte.

 

Kulturausschussvorsitzender Thomas Heinzel betont, dass Wolfgang Fräger ein Künstler von europäischem Rang war und der Name passend für den Veranstaltungsraum im Neubau des Stadtmuseums ist.

 

Herr Schulte (SPD-Fraktion) befürwortet ebenfalls die Namensgebung des Multifunktionsraumes und ergänzt, dass ein persönlicher Bezug, wie in diesem Fall, den Raum aufwertet.

 

Kulturdezernent Marc Alexander Ulrich merkt an, dass der Kulturausschuss gemäß Beschlussvorschlag die Vorlage der Verwaltung lediglich zur Kenntnis nimmt. Er stellt die Frage, ob die Namensgebung politisch beschlossen, also in die nächste Vorlage aufgenommen werden soll.

 

Kulturausschussvorsitzender Thomas Heinzel greift die Frage auf und schlägt vor, sogleich über die Anfrage abzustimmen und das Ergebnis in der Niederschrift zu vermerken. Der Beschluss wird in dem Protokoll entsprechend geändert.

 

Es ergeht kein Widerspruch.