Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung, dem Rat der Stadt Bergkamen eine neue Elternbeitragssatzung zur Entscheidung vorzulegen.

 


Frau Hörstrup erläutert die Vorlage der Verwaltung (siehe Anlage).

 

Hinsichtlich der Kosten der Mittagsverpflegung wird von der Verwaltung eine Erhöhung um 17 Euro pro Jahr vorgeschlagen, der Verpflegungskostenbeitrag soll auf 55 Euro monatlich für elf Monate pro Jahr angepasst werden.

 

Bezüglich der Beitragsstufen stellt Frau Hörstrup verschiedene Modellrechnungen vor.

 

Im Ausschuss wird die Satzung ausführlich diskutiert. Die Entlastung einkommensschwacher Familien wird begrüßt. Bei der Beitragsstufe wird das bereinigte Jahreseinkommen der Familien berücksichtigt. Zu möglichen Mehreinnahmen durch den Einzug höherer Beitragsstufen kann derzeit keine Aussage getroffen werden, da die Eltern mit höherem Einkommen keine Einkommensnachweise vorlegen müssen. Grundsätzlich geht die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass der Ausfall der Einnahmen durch die Anhebung der unteren Beitragsstufen durch Mehreinnahmen in den höheren Beitragsstufen kompensiert wird.

 

Die Verwaltung wird folgende Varianten für die Abstimmung im nächsten Jugendhilfeausschuss aufbereiten:

 

1.    Beitragsfreiheit bis zu einem Einkommen von 25.000 Euro

Einziehung weiterer Beitragsstufen: 

                                                           Euro Jahreseinkommen:

  77.001

-

  90.000

  90.001

-

  120.000

 ab 120.001

 

2.    Beitragsfreiheit bis zu einem Einkommen von 25.000 Euro

Beitragsstufen in Stufen von je 3.000 Euro und Einziehung weiterer Beitragsstufen:

Euro Jahreseinkommen:

  25.001

-

 28.000

  28.001

-

 31.000

  31.001

-

 34.000

  34.001

-

 37.000

  37.001

-

 40.000

  40.001

-

  43.000

  43.001

-

  46.000

  46.001

-

  49.000

  49.001

-

  52.000

  52.001

-

  55.000

  55.001

-

  58.000

  58.001

-

  61.000

  61.001

-

  64.000

  64.001

-

  67.000

  67.001

-

  70.000

  70.001

-

  73.000

  73.001

-

  76.000

  76.001

-

  79.000

  79.001

-

100.000

100.001

-

125.000

125.001

-

150.000

ab  150.001

 

 

 

 

 

3.    Beitragsfreiheit bis zu einem Einkommen von 25.000 Euro

Einziehung weiter Beitragsstufen:    

 

Euro Jahreseinkommen

  77.001

-

90.000

 90.001

-

120.000

120.001

-

150.000

ab  150.001