Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
CDU-Fraktionsvorsitzender
Heinzel begründet den Antrag seiner Fraktion. Für ihn haben die Richter des
Oberverwaltungsgerichtes die bisherige Meinung der CDU bestätigt. Er stellt
klar, dass die Verwaltung bisher nicht rechtswidrig gehandelt hat.
SPD-Fraktionsvorsitzender
Mittmann betont dies ebenfalls, zumal die Prüfungen durch die GPA und
Wirtschaftsprüfer das immer bestätigt haben. Nun muss man sehen wie das Defizit
von bis zu 3 Millionen Euro ausgeglichen werden kann. Hier nennt er als ein
Beispiel die Grundsteueranhebung. Abschließend betont er, dass die in der Vergangenheit
vereinnahmten Gelder sinnvoll für Bergkamen investiert wurden.
BergAUF-Fraktionsvorsitzende
Schewior sieht schon ein rechtwidriges Verhalten in der Vergangenheit, da die
Stadt nach ihrer Ansicht an den Gebühren verdient hat. Sie betont die Notwendigkeit
einer neuen Gemeindefinanzierung.
Bündnis 90/Die
Grünen-Fraktionsvorsitzender Grziwotz verweist auf die bisher gültige
Rechtsprechung. Er erinnert, dass der Zinssatz in der Vergangenheit gesenkt
wurde. Für ihn wird es spannend, wie das nun entstehende Defizit finanziert
wird.
Beigeordneter
Ulrich erklärt, dass nach der seit 1994 geltenden Rechtsprechung gehandelt
wurde. Eine Änderung der Rechtsprechung war nicht zu erkennen. Das neue Urteil
wird in die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 einfließen. Er schätzt den
Fehlbetrag auf 2 bis 3 Millionen Euro. Abzuwarten bleibt auch, ob das Urteil
für alle kostenrechnenden Einrichtungen gilt. Eine kreisweit einheitliche
Abstimmung zu finden wird schwierig. Zum Antrag der CDU nimmt er wie folgt Stellung:
zu a) wird Ende
2022 in die Gebührenkalkulation des Jahres 2023 fließen.
zu b) wird dem
Protokoll als Anlage beigefügt.
zu c) muss
rechtlich geprüft werden. Hier wird eine landeseinheitliche Regelung erwartet.
Abschließend gibt
er den Hinweis, dass die Gewerbesteuererträge derzeit 5 Millionen Euro unter
dem Ansatz liegen. Eine Grundsteueranhebung kann er im Moment nicht
ausschließen. Dies wird derzeit berechnet und alle offenen Fragen müssen bis
November geklärt werden.
CDU-Fraktionsvorsitzender
Heinzel fragt nach, ob der Rat beschließen kann, dass die Gebühren rückwirkend
erstatten werden.
Beigeordneter
Ulrich antwortete, dass diese komplexe Frage einer genauen Prüfung bedarf, die
erlassenen Bescheide jedoch bestandskräftig sind. Er appelliert jedoch, auf
eine landeseinheitliche Lösung zu warten.