Sitzung: 08.06.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Enthaltungen: 3
Vorlage: 12/0627
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. WD 116 „Logistikpark A2“ im Parallelverfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich.
Der Geltungsbereich wird
- im Norden durch eine Linie, die Abstand von 83 m parallel zur südlichen Grenze der versiegelten Fläche verläuft,
- im Osten durch die ausgebaute Ernst-von-Bodelschwingh-Straße,
- im Süden durch die südliche Grenze der versiegelten Fläche und den westlich angrenzenden Zaun des Regenrückhaltebeckens,
- im Westen durch den Zaun am westlichen Fuß des Walls und einer Verlängerung dieser Linie in Richtung Nordosten um 40 m
begrenzt.
Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionsvorsitzender Grziwotz erläutert die Enthaltung seiner Fraktion damit, dass Ausgleichsmaßnahmen nicht zu erkennen sind.