Beschluss:
Der Ausschuss für
Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt, dass
·
für
den Bebauungsplan Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ kein Konzept für „autoarmes
Wohnen“ im Sinne der Einwohneranregung gem. § 24 GO NRW (siehe Anlage 1)
erarbeitet wird, dem Fuß- und Radverkehr allerdings zum Zwecke einer
Priorisierung in der Ausführungsplanung der Erschließung mehr Raum als bisher
eingeräumt wird,
·
für
den Bebauungsplan Nr. OA 125 „Jahnstraße/ Hermann-Stehr-Straße“ die Inhalte der
Einwohneranregung gem. § 24 GO NRW (siehe Anlage 1) in die Abwägung der
Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans eingestellt
werden,
·
für
das Neubaugebiet „Hof Schulze Bergcamen“ die Möglichkeiten eines „autoarmen
Wohnens“ im Sinne der Einwohneranregung gem. § 24 GO NRW (siehe Anlage 1)
geprüft werden, sobald und sofern die Planungen wieder aufgenommen bzw.
fortgeführt werden,
·
für
den Bebauungsplan Nr. WD 103/II „Waldsiedlung Weddinghofen“ kein Konzept für
„autoarmes Wohnen“ im Sinne der Einwohneranregung gem. § 24 GO NRW (siehe
Anlage 1) erarbeitet wird, da die Planungen für die Erschließung bereits
vollständig abgeschlossen sind und die Realisierung unmittelbar bevorsteht.
Anlage 1 ist
Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.