Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass

 

·         für den Bebauungsplan Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ kein Konzept für „autoarmes Wohnen“ im Sinne der Einwohneranregung gem. § 24 GO NRW (siehe Anlage 1) erarbeitet wird, dem Fuß- und Radverkehr allerdings zum Zwecke einer Priorisierung in der Ausführungsplanung der Erschließung mehr Raum als bisher eingeräumt wird,

 

·         für den Bebauungsplan Nr. OA 125 „Jahnstraße/ Hermann-Stehr-Straße“ die Inhalte der Einwohneranregung gem. § 24 GO NRW (siehe Anlage 1) in die Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans eingestellt werden,

 

·         für das Neubaugebiet „Hof Schulze Bergcamen“ die Möglichkeiten eines „autoarmen Wohnens“ im Sinne der Einwohneranregung gem. § 24 GO NRW (siehe Anlage 1) geprüft werden, sobald und sofern die Planungen wieder aufgenommen bzw. fortgeführt werden,

 

·         für den Bebauungsplan Nr. WD 103/II „Waldsiedlung Weddinghofen“ kein Konzept für „autoarmes Wohnen“ im Sinne der Einwohneranregung gem. § 24 GO NRW (siehe Anlage 1) erarbeitet wird, da die Planungen für die Erschließung bereits vollständig abgeschlossen sind und die Realisierung unmittelbar bevorsteht.

 

Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.