Beschluss:
Der Ausschuss für
Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
- Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. BK 126 „Nahversorgungsstandort Am Roggenkamp“ gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 a BauGB mit gleichzeitiger Aufhebung
des Bebauungsplanes Nr. OV 95 für diesen Bereich.
Der Geltungsbereich (neu siehe Anlage 1) wird begrenzt
· im Norden durch die südliche Grenze des Kuhbach-Grünzuges,
· im Westen durch die Geschwister-Scholl-Straße,
· im Süden durch die Straße Am Roggenkamp und
·
im Osten durch die westliche Grenze des
Flurstücks 882 der Flur 4, Gemarkung
Bergkamen.
Die zeichnerische Darstellung
(Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses. Anlage 2 bildet den
Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 24.06.2021 ab.
- Der Rat nimmt das Konzept des Vorhabenträgers (Anlage 3) zur Kenntnis
- Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der
Nachbargemeinden sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
entsprechend der Anlage 4.
- Der Rat der Stadt
Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. BK 126
„Nahversorgungsstandort Am Roggenkamp“ einschließlich Begründung mit
Umweltbericht entsprechend Anlagen 5 und 6 und beschließt die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit soll in digitaler Form durchgeführt werden.
Die Anlagen 1, 4, 5 und 6 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Herr Reichling
betont, dass es sich bei diesem Bebauungsplan um einen vorhabenbezogenen
handle. Die Stadt werde als Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens einen
Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger schließen. Der Bebauungsplan werde
erst dann rechtskräftig, wenn der Durchführungsvertrag unterzeichnet ist.
Herr Salfer bemängelt,
dass eine Versiegelung der Parkflächen und keine nachhaltige Bebauung geplant
seien.
Herr Reichling
verweist auf die dargelegten Gründe in der Stellungnahme. Er nehme die
Anregungen jedoch für Gespräche mit dem Vorhabenträger auf.
Herr Herdring
bittet um Prüfung der gesamten Verkehrssituation im Bereich
Roggenkamp/Geschwister-Scholl-Straße an. Er schlägt als Verbesserung einen
kleinen Kreisverkehr im Kurvenbereich sowie einen Fußgängerüberweg für das
südliche Wohngebiet vor.
Herr Reichling erläutert,
dass durch Fachgutachten belegt wurde, dass die Erschließungssituation
ausreiche. Die Errichtung eines Fußgängerüberweges werde geprüft.
Herr Strunk bemängelt die Radverkehrsführung in diesem Bereich. Auf Nachfrage erläutert Herr Ulrich, dass die Zuwegung nördlich von der Trasse eine Entscheidung des Eigentümers sei.