Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. WD 116 „Logistikpark A2“ im Parallelverfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich.

 

Der Geltungsbereich wird

 

  • im Norden durch eine Linie, die Abstand von 83 m parallel zur südlichen Grenze der versiegelten Fläche verläuft,
  • im Osten durch die ausgebaute Ernst-von-Bodelschwingh-Straße,
  • im Süden durch die südliche Grenze der versiegelten Fläche und den westlich angrenzenden Zaun des Regenrückhaltebeckens,
  • im Westen durch den Zaun am westlichen Fuß des Walls und einer Verlängerung dieser Linie in Richtung Nordosten um 40 m

 

begrenzt.

 

Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.