Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 6

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Förderrichtlinie zur Kostenübernahme einer Energieberatung für Wohngebäude i. S. d. Anlage 1.

 


Frau Kestermann erläutert für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Änderungsantrag vom 31.05.2022. Dessen Zielsetzung liegt darin das Budget der Förderrichtlinie zu erhöhen, um einer größeren Anzahl von privaten Haushalten die Kostenübernahme einer Energieberatung durch die Stadtverwaltung zugänglich zu machen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teile die in der Präambel der Richtlinie festgehalte Bedeutung einer flächendeckenden energetischen Sanierung und des Ausbaus der erneuerbaren Energien im privaten Gebäude Sektor. Jedoch könne die von der Verwaltung erarbeitete Förderrichtlinie aufgrund ihres zu gering angesetzten Budgets keinen adäquaten Beitrag zur energetischen Sanierung im privaten Gebäudesektor leisten. Darüber hinaus fordert Frau Kestermann die Stadtverwaltung dazu auf kostenlose Onlineseminare als Baustein in ihr vorhandenes Angebot der Energieberatung zu integrieren.

 

Herr Pufke unterstreicht ebenfalls die Bedeutung einer Förderung von energetischen Sanierungen im privaten Gebäudebestand. Jedoch rechnet seine Fraktion lediglich mit einem „Mitnahmeeffekt“ der Fördermittel durch Hauseigentümer, welche sich ohnehin bereits für Sanierungsmaßnahmen am eigenen Gebäude entschieden haben. Deshalb lehnt die CDU-Fraktion die Verwendung von Steuermitteln für diese Richtlinie ab.

 

Herr Engelhardt betont ebenfalls die Bedeutung der Reduzierung des Ausstoßes von CO2-Emissionen im privaten Gebäudesektor. Jedoch sieht auch seine Fraktion die Notwendigkeit zur Erhöhung des Budgets der Förderrichtlinie, um einen ausreichenden Effekt zur Energieeinsparung zu erzielen.

 

Herr Riller stellt fest, dass die SPD-Fraktion mit ihrem Haushaltsantrag zur Erstellung Förderrichtlinie darauf abgezielt hat insbesondere Haushalte mit geringen Einkommen einen Zugang zu einer Energieberatung zu ermöglichen. Im Anschluss an die erstmalige Durchführung dieses Förderprogramms müsse evaluiert werden, ob tatsächlich zu einem Großteil Menschen aus diesem Bevölkerungsmilieu die Förderung in Anspruch genommen haben. Entsprechend könne anschließend das Förderprogramm bei Bedarf, ebenso auch in Bezug auf das grundlegende Budget, neu ausgerichtet werden.

 

Herr Ulrich verweist auf den Haushaltsantrag der SPD-Fraktion zur Einrichtung dieses Förderprogramm, welcher mit Mehrheit beschlossen wurde. Vor diesem Hintergrund und nach entsprechender Umsetzung des Antrags durch die Verwaltung ist zu diesem Zeitpunkt die Kritik einiger Fraktionen an einem vermeidlich nicht ausreichenden Budget überraschend und unverständlich. Eine Neujustierung der Förderrichtlinie ist jederzeit möglich und würde rechtzeitig seitens der Stadtverwaltung empfohlen werden, sollte sie innerhalb der Umsetzung der Richtlinie Handlungsbedarf erkennen.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt zunächst den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung.

 

 

Abstimmungsergebnis:               Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

                                                               Ja 4 Nein 13

 

 

Der Ausschussvorsitzende nun die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Abstimmung.