Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis,


Frau Busch erläutert einleitend die grundsätzlichen Themen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sowie die entsprechenden Erfordernisse, die sich daraus für das Jugendamt ergeben. Grundsätzlich sei mehr Dokumentation erforderlich und auch eine deutlich gestärkte Kooperation im Bereich des Kinderschutzes.

 

Frau Voràč erläutert die Präsentation zu den Neuerungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes.

 

Hinsichtlich der Inklusion im Bereich der Kindertagesbetreuung sei noch unklar, wie die Entwicklung bei den Heilpädagogischen Kindergärten sich tatsächlich gestalten werde. Es müsse ähnlich wie beim Thema Inklusion in Schulen abgewartet werden, wie die einzelnen Schritte umgesetzt werden.

 

Schutzkonzepte sind grundsätzlich bereits in stationären Einrichtungen vorhanden. Diese müssen nun auch in Kindertageseinrichtungen, in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und im Pflegekinderwesen umgesetzt werden. Ein konzeptionelles Arbeiten ist auf verschiedenen Ebenen erforderlich.

 

Herr Kortendiek erläutert bezüglich der Kindertagesbetreuung, dass die Betriebserlaubnisse an verschiedene Vorgaben hinsichtlich der Schutzkonzepte geknüpft sei. Es müssen Konzepte zum Schutz vor Gewalt allgemein und im Speziellen zum Schutz vor sexueller Gewalt entwickelt werden. Ebenso ist die Partzipation von Kindern und Jugendlichen konzeptionell festzulegen.