Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Frau Busch
erläutert einleitend, dass aufgrund gesetzlicher Änderungen zukünftig die
Umgestaltung der Verwaltung des Jugendamtes erforderlich sein wird.
Schulsozialarbeit sei nun ein Bestandteil des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Insgesamt sei es erforderlich, dass verschiedene Dienste zusammenarbeiten und
zusammengeführt werden. Die personelle Ausstattung des Jugendamtes müsse unter
diesen Aspekten laufend geprüft werden.
Herr Hecker stellt
dem Ausschuss das Rahmenkonzept zur Koordination der Schulsozialarbeit vor.
Herr Hecker
erläutert weiter, dass Adressaten für die Schulsozialarbeit alle Schüler:innen
unabhängig von ihrer Herkunft oder den Einkommensverhältnissen der Familien
seien. Aktuell werde die Mehrheit der Schulsozialarbeiter:innen über das
Förderprogramm „Bildung und Teilhabe“ finanziert. Einige Schulsozialarbeiter:innen
seien über das Land angestellt. Es bestand bisher keine gesetzliche
Verpflichtung zur Einrichtung von Schulsozialarbeiterstellen.
Schulsozialarbeit
solle nun grundsätzlich Bestandteil des Schulteams sein. Die
Personalverantwortung liege jedoch nicht bei den Schulen sondern bei den
jeweiligen Anstellungsträgern.
Die berufliche
Qualifikation der Schulsozialarbeiter:innen sei in der Praxis sehr
unterschiedlich, eine qualitative Anforderung sei das Studium der Sozialen
Arbeit.
Die Bemühungen des
Jugendamtes zur Koordination der Schulsozialarbeit werden durch den Ausschuss
begrüßt. Die weitere Perspektive der Koordinierungsstelle sei dringend zu
klären, um diese langfristig abzusichern. Die Koordinierungsstelle sei aktuell
über das Programm „Aufholen nach Corona“ gesichert. Es sei geplant, diese
Aufgabe in den nächsten Stellenplan einzuarbeiten.
Insgesamt sei die
politische Entwicklung hinsichtlich der Schulsozialarbeit so, dass die Länder
verpflichtet seien, entsprechende Ausführungsgesetze zu verabschieden. Dies
müsse von Seiten der Kommune abgewartet werden.