Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Frau Busch erläutert einleitend, dass aufgrund gesetzlicher Änderungen zukünftig die Umgestaltung der Verwaltung des Jugendamtes erforderlich sein wird. Schulsozialarbeit sei nun ein Bestandteil des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Insgesamt sei es erforderlich, dass verschiedene Dienste zusammenarbeiten und zusammengeführt werden. Die personelle Ausstattung des Jugendamtes müsse unter diesen Aspekten laufend geprüft werden.

 

Herr Hecker stellt dem Ausschuss das Rahmenkonzept zur Koordination der Schulsozialarbeit vor.

 

Herr Hecker erläutert weiter, dass Adressaten für die Schulsozialarbeit alle Schüler:innen unabhängig von ihrer Herkunft oder den Einkommensverhältnissen der Familien seien. Aktuell werde die Mehrheit der Schulsozialarbeiter:innen über das Förderprogramm „Bildung und Teilhabe“ finanziert. Einige Schulsozialarbeiter:innen seien über das Land angestellt. Es bestand bisher keine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung von Schulsozialarbeiterstellen.

Schulsozialarbeit solle nun grundsätzlich Bestandteil des Schulteams sein. Die Personalverantwortung liege jedoch nicht bei den Schulen sondern bei den jeweiligen Anstellungsträgern.

Die berufliche Qualifikation der Schulsozialarbeiter:innen sei in der Praxis sehr unterschiedlich, eine qualitative Anforderung sei das Studium der Sozialen Arbeit.

 

Die Bemühungen des Jugendamtes zur Koordination der Schulsozialarbeit werden durch den Ausschuss begrüßt. Die weitere Perspektive der Koordinierungsstelle sei dringend zu klären, um diese langfristig abzusichern. Die Koordinierungsstelle sei aktuell über das Programm „Aufholen nach Corona“ gesichert. Es sei geplant, diese Aufgabe in den nächsten Stellenplan einzuarbeiten.

 

Insgesamt sei die politische Entwicklung hinsichtlich der Schulsozialarbeit so, dass die Länder verpflichtet seien, entsprechende Ausführungsgesetze zu verabschieden. Dies müsse von Seiten der Kommune abgewartet werden.