Einwohner Werner Engelhardt fragt, unter Bezug auf § 6 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen vom 04.11.2020, nach, welche Gründe gegen die Behandlung des Tagungsordnungspunktes 3 des nichtöffentlichen Teils im öffentlichen Teil sprechen.

 

Bürgermeister Schäfer verweist auf seine Ausführungen zu Beginn der Sitzung. Diese Rechtsauffassung ist im Vorfeld mit dem Amt für Recht und Vergabe abgestimmt worden.