Beschluss:
Der Ausschuss für
Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den in der Anlage
rot schraffiert dargestellten Teil der Straße "Schenkstraße" dem
öffentlichen Verkehr als Anliegerstraße (§ 3 Abs. 4 Nr. 2 des Straßen- und
Wegegesetzes NRW) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995
(zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. November 2021 (GV. NRW. S. 1201),
in Kraft getreten am 1. Januar 2022), zu widmen.
Um die formalen Voraussetzungen des Straßen- und
Wegegesetzes zu erfüllen, sind die Flurstücke der Straße
"Schenkstraße" Gemarkung Overberge, Flur 5, Flurstücke 138, 302, 304,
313, 413, 418, 419, 444, zu widmen. Die zu widmende Straßenfläche ist auf dem
in der Anlage beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt.
Die Widmungsverfügung ist gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz
NRW öffentlich bekannt zu machen.