Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 18

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. eine Förderrichtlinie zu erarbeiten, welche privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden im Bergkamener Stadtgebiet einen finanziellen Anreiz zur Anlegung eines naturnahen und somit hauptsächlich bepflanzten Vorgarten bietet.
  2. die Förderrichtlinie speziell auf den Rückbau/Umwandlung von bereits bestehenden „Schottergärten“ und versiegelten Vorgartenflächen auszurichten.
  3. über den Inhalt und Umsetzung der Richtlinie im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz und - soweit erforderlich - im Rat der Stadt Bergkamen zu berichten und beschließen zu lassen, sowie eine Evaluation im Nachgang des Förderprogramms durchzuführen.
  4. hierfür jeweils 15.000 EUR für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 bereit zu stellen und ggf. externe Fördermittel zur Umsetzung zu akquirieren.