Beschluss:
Folgende gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV.NRW 1994, S. 666), neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV.NRW, S. 916) in Kraft getreten am 1. Oktober 2020, durch den Bürgermeister Bernd Schäfer und das Ratsmitglied Martina Plath getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt:
Genehmigung
einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. Absatz 3
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen
Fassung
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung für eine Investition, welche im
folgenden
Jahr fortgesetzt wird, dessen Deckung erst im
Folgejahr gewährleistet ist
hier: Inhouse-Verkabelung
Grundschulen
Auszahlungen
in Höhe von 452.000,00 € im Jahr 2021, für die Inhouse-Verkabelung der
Grundschulen mit Glasfaser, zu bestreiten aus der Buchungsstelle
03.21.01/0536.785300
-
Inhouse-Verkabelung Grundschulen - wird zugestimmt.
Gleichzeitig
wird hierdurch einer überplanmäßigen Auszahlung von bis zu 275.000,00 € gem.
§ 83
Absatz 1 Satz 3 i. V. m. Absatz 3 Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung zugestimmt.