Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:
Der
Rat der Stadt Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW
vom 20.09.2021 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
Die
Geschäftsführung wird angewiesen, die mit der Gemeinde Bönen geschlossene
Einzahlungsvereinbarung vom 19.08.2008 wie folgt vertraglich zu modifizieren:
Die jährliche Einzahlungsverpflichtung in Höhe von
610.000 Euro endet im Jahr 2029.
Die im Falle einer einvernehmlichen Beendigung der
Einzahlungsverpflichtung vorgesehene Regelung, den Barwert (Zinssatz 5 %) der
Restkapitalverpflichtung zu leisten, soll nicht zur Anwendung kommen.