Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 9

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. WD 127 „Nahversorgungsstandort Häupenweg“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Geltungsbereich wird begrenzt

 

·         im Norden durch die südliche Grenze der K 9 / Häupenweg,

·         im Westen durch die östliche Grenze der Grundstücke Häupenweg 3, Uhlenweg 8, 10 und 12,

·         im Süden durch die südliche Grenze des Flurstücks Gemarkung Weddinghofen, Flur 14, Flurstück 260, die von der süd-östlichen Ecke des Grundstücks Uhlenweg 12 bis zur süd-westlichen Ecke der Zufahrt zum Freizeitzentrum führt

·         im Osten durch die westliche Grenze der Zufahrt zum Freizeitzentrum vom südlichen Ende bis 55m nach Norden, von dort durch die östliche Grenze dieser Zufahrt bis zur K 9 / Häupenweg.

 

Die zeichnerische Darstellung (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.