Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1. Spiegelstrich (unverändert):
„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Übersicht öffentlicher Parkflächen (gemeint sind hier und im Folgenden Parkplätze) zu erstellen und zu prüfen, inwieweit diese geeignet sind, mit Photovoltaikanlagen überdacht zu werden.“

 

2. Spiegelstrich (entfällt)

 

3. Spiegelstrich (ergänzt):
„Die Verwaltung wird beauftragt, private Eigentümer von bestehenden großflächigen Parkflächen dahingehend aktiv zu beraten, diese Flächen, sofern geeignet und andere Grunde nicht entgegenstehen, mit Photovoltaikanlagen zu versehen“.

 

 


Mit Bezugnahme auf den Antrag „Überdachung von Parkflächen mit Photovoltaikanlagen“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.09.2021 erläutert Herr Worch die Inhalte des Antrags und fordert eine Überprüfung der Eignung sämtlicher öffentlicher Parkplätze zur Überdachung mit einer Photovoltaikanlage. Als potentiell geeignete Fläche wird der Parkplatz des Wellenbads bzw. des Freizeitzentrum „Im Häupen“ genannt.

 

Herr Hessler erklärt, dass neben ökologischen Aspekten ebenfalls soziale und ökonomische Faktoren Bestandteile des nachhaltigen Bauens sind. Die Überdachung von Stellplätzen ist ausschließlich dann sinnvoll ist, wenn der hier erzeugte Strom direkt vor Ort vom Nutzer bzw. Eigentümer der Photovoltaikanlage verbraucht werden kann. Dies kann jedoch nicht für jedes Bauprojekt gewährleistet werden, sodass potentielle Investoren jeglicher Bauprojekte in Bergkamen durch hohe Kosten für die Überdachung der anfallenden Parkplatzflächen abgeschreckt werden könnten. Die FDP-Fraktion lehnt die Festschreibung zur Überdachung von Parkplatzflächen ab einer Anzahl von 20 Stellplätzen und somit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

 

Die CDU-Fraktion stimmt durch Herrn Pufke den Äußerungen von Herrn Hessler zu. Jedoch befürwortet die CDU-Fraktion die im 1 .und 3. Spiegelstrich des Antrags verankerten Prüf- und Informationsaufträge an die Verwaltung. Vor diesem Hintergrund beantragt Herr Pufke die drei Spiegelstriche des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einzeln abzustimmen.

 

Herr Riller erklärt, dass die Überschreitung des Antrags in Bezug auf die bereits geltenden gesetzlichen Regelungen zur Überdachung von gewerblichen Parkplätzen mit Photovoltaikanlagen der Bauordnung NRW nicht zielführend sei. Aufgrund dessen, dass die neue Gesetzeslage erst Anfang 2022 in Kraft tritt, konnten bislang noch keine Erfahrungswerte zur Umsetzung der verpflichtenden Überdachung von gewerblichen Stellflächen mit Photovoltaikanlagen gewonnen werden. Vor diesem Hintergrund kann einer Generalisierung zur Überdachung jeglicher öffentlicher Parkplätze, wie im Antrag gefordert, nicht zugestimmt werden. Vielmehr sind zukünftige und bereits bestehende Stellplatzflächen einer entsprechenden Größe im Einzelfall zu betrachten und zu überprüfen und anhand unterschiedlicher Faktoren abzuwägen, ob eine Überdachung mit Photovoltaikanlagen sinnvoll zu realisieren ist.

 

Herr Dr. Peters unterstützt den grundlegenden Gedanken des Antrages, geeignete Parkplatzflächen zu nutzen, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Um ökonomische und städtebauliche Faktoren sowie Aspekte des Klimaschutzes bei der Errichtung Photovoltaikanlagen über großräumigen Parkplätzen gleichermaßen zu berücksichtigen, ist eine jeweilige Einzelfallprüfung von geeigneten öffentlichen Stellplätzen zukünftig vorzunehmen. Die Verwaltung hofft auf einen entsprechenden Prüfauftrag für die städtischen Liegenschaften.

 

Als Antragssteller bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durch Herrn Worch um die Streichung des 2. Spiegelstriches, „Bei künftigen Bauvorhaben mit großflächigen offenen Stellplatzanlagen ab einer Anzahl von 20 Stellplätzen ist festzuschreiben, dass diese Parkplätze überdacht und mit Photovoltaikanlagen zu versehen sind“, und die anschließenden Abstimmung.

 

Herr Dr. Peters regt zusätzlich an, den 3. Spiegelstrich um die Worte „sofern geeignet und andere Grunde nicht entgegenstehen“ zu ergänzen.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmt Herr Worch dieser Ergänzung zu und der Vorsitzende Herr Grziwotz stellt den Antrag wie folgt zur Abstimmung: