Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Haupt-und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 


Herr Brauner stellt anhand einer Präsentation einige besondere Maßnahmen zum Zwecke der Energie- und Kosteneinsparung der letzten Jahre heraus. Wie in den vorherigen Jahren seit der Erstellung des Energieberichts verdeutlichen die Zahlen und Darstellungen des Dokuments erneut die erfolgreiche Senkung des Gesamtenergiebedarfs der kommunalen Liegenschaften. Insbesondere durch die Sanierung von Schulgebäuden und der diesbezüglichen Abrufung von Fördermitteln (KP III) konnten effektive Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfs durchgeführt werden.

 

Herr Brückner stellt fest, dass die Ausführungen des Energieberichts vorrangig auf die positiven monetären Einsparungen beziehen. Dem gegenüber ergäbe sich aus dem Bericht ein Anstieg der CO2-Emissionen im vergangenen Jahr um 1,78 % (bzw. 1,74 % an anderer Stelle des Energieberichts), bei gleichzeitiger Verringerung des Energieaufwands um 6,2 %. Im Zusammenhang erscheinen diese Zahlen als widersprüchlich, weshalb Herr Brückner um  Erläuterung dieser Daten bittet.

 

·         Herr Brauner erklärt, dass der Bericht eine Aussage dahingehend enthält, dass die Heizenergiekosten zwar geringfügig gesunken (Abb. 3), die Verbräuche (Abb. 3) und CO2-Emissionen (Abb. 6) jedoch geringfügig (1,78%) gestiegen sind. Der Grund für die Reduzierung der Heizenergiekosten, bei leicht erhöhtem Verbrauch, ist aufgrund einer Anpassung der Preisgleitklausel im Rahmenvertrag für den Energieträger „Fernwärme“ zustande gekommen. Im Schreiben der GSW vom 19.12.2019 wird für 2020 eine Preissenkung von 1,2 % prognostiziert.

 

Herr Worch fragt, ob die genutzte Fernwärme tatsächlich, wie im Bericht beschrieben (Seite 13 Tab. 2), durch ein Steinkohlekraftwerk erzeugt wird.

 

·         Herr Dr, Peters macht daraufhin deutlich, dass die Fernwärme über das Biomassekraftwerk erzeugt wird und somit diesbezüglich ein redaktioneller Fehler im Energiebericht vorliegt.

 

Weiter fragt Herr Worch, ob die Stadt Bergkamen im Rahmen ihres Vertrags mit den GSW tatsächlich einen „Ökostromtarif“ bezieht. Diese Frage bezieht sich auf den kommunalen Stromverbrauch, welcher im Energiebericht mit anfallenden CO2-Emissionen (929 kg/kWh) beschrieben wird. Herr Worch ist der Annahme, dass aufgrund der Nutzung von Ökostrom keine Emissionen in diesem Bereich anfallenden dürften und bittet deshalb um Erklärung des Sachverhalts.

 

·         Herr Brauner erklärt, dass die Aussage in der Fußnote 2) zu Tabelle 2 ebenfalls nicht mehr aktuell ist. Die Erzeugung des von der Stadt Bergkamen bezogenen Stroms erfolgt in österreichischen Wasserkraftwerken. Grundlage für den Strombezug und die Lieferung bildet der „Vertrag über die Lieferung und den Bezug elektrischer Energie“ (Stromlieferungsvertrag) zwischen den GSW und der Stadt vom 30.03.2009. Der österreichische Strom aus Wasserkraft wird an der deutsch/österreichischen Grenze lediglich in das deutsche Stromnetz eingespeist und dient somit nur der rechnerischen Bilanzierung. Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten wurden in die Tabellen CO2-Emissionen aufgeführt die sich am Bundesdurchschnitt (Strommix) orientieren. Darüber hinaus entnimmt Herr Worch auf Seite14 Abb. 6 des Energieberichts, dass die CO2-Emissionen in Bezug auf den Energiebedarf der Stadtverwaltung im vergangenen Jahr angestiegen sind. Hierzu bittet er ebenfalls um eine genauere Erklärung.

 

·         Herr Dr. Peters erklärt, dass aufgrund längerer Kältephasen im  Bezugszeitraum einwitterungsbedingter Anstieg der Emissionen verzeichnet wurde.

 

Abschließend erklärt Herr Worch, dass er die Einhaltung der eigenen Klimaziele der Stadt Bergkamen aufgrund der nicht ausreichenden positiven Entwicklung des Energieverbrauchs der Stadtverwaltung als gefährdet ansieht.

 

Herr Riller lobt den Energiebericht als bewährtes und langjähriges Kontroll- und Dokumentationsinstrument zum Energieverbrauch der kommunalen Liegenschaften. Aus dem Bericht wird ersichtlich, welche Gebäude zukünftig einer energetischen Sanierung unterzogen werden müssen, um den Energieverbrauch wesentlich zu senken.