Der stellvertretende Betriebsleiter des EBB Herr Polplatz berichtet von der Einkaufswagen-Problematik. Die Aktion über das Angebot „Standort Service Plus“ war im Februar 2021 angelaufen. Mit diesem Angebot werden nicht nur Einkaufswagen eingesammelt, sondern auch wild abgelegter Sperrmüll und andere Abfälle gegen Entgelt entsorgt.

 

Aktuell kann Herr Polplatz mitteilen, dass Angebote für die Weiterführung dieses Projektes an die Beteiligten versendet wurden und eine davon zugestimmt, während eine Wohnungsbaugesellschaft das Angebot abgelehnt hat. Die Zahl der vom EBB eingesammelten herrenlosen Einkaufswagen hat mittlerweile die 1000er-Marke (1.157 Stück) überschritten. Davon wurden 894 Wagen bereits abgeholt oder zurückgeführt bzw. die restlichen 263 werden am Baubetriebshof gelagert. Die Lieferung der Einkaufswagen wird durch den EBB extra berechnet.

 

 

Außerdem erläutert der stellvertretende Betriebsleiter des EBB Herr Polplatz die Thematik der Einführung einer 4-wöchentlichen Leerung für Ein- und Zweipersonenhaushalte in Bergkamen. Dabei ist das Ziel diese Haushalte mit geringem Restmüll-Aufkommen im Jahre 2022 bei den Gebühren zu entlasten.

 

In den Städten bzw. Gemeinden Bönen, Holzwickede, Kamen, Lünen, Schwerte und Fröndenberg des Kreises Unna werden Restabfallgefäße (in unterschiedlichen Angebotsformen) in einem vier-Wochen-Rhythmus geleert. In Fröndenberg kommt als Alternative zur Jahresgebühr ein Wertmarkensystem für bis zu 18 Abfuhren zur Anwendung. In der Nachbarstadt Kamen werden Tonnen mit roten Deckeln versehen, die nur alle vier Wochen geleert werden.

 

Herr Polplatz zeigt auf, dass bis zum heutigen Tage alle Restabfall-Kleingefäße (60-, 80-, 120-, 240-Liter-Gefäße) in einem 14-tätigem Abfuhrrhythmus geleert werden, wobei diese teilweise nicht in Gänze gefüllt sind. Besonders auffällig ist dies bei den Ein- und Zwei-Personen-Haushalten, welche schon über die kleinste Gefäßgröße verfügen. Mit der Einführung der vierwöchentlichen Abfuhr von Restabfall (60-Liter-Tonnen) in der Nachbarstadt Kamen traten auch beim EBB und im Bürgermeisterbüro Fragen nach dieser Abfuhrform auf, insbesondere für Ein- und Zweipersonen-Haushalte. Diese speziellen Gruppen klagen regelmäßig über zu hohe Gebühren. Spätestens mit Einführung der Wertstofftonne im Kreis Unna und Bergkamen ist bei ordnungsgemäßer Abfalltrennung das Gefäßangebot des EBB für Ein- und Zweipersonen-Haushalte nicht angepasst.

 

Des Weiteren teilt Herr Polplatz mit, dass Zwei-Personen-Haushalte mindestens ein 80-Liter-Gefäß ordern müssen und er gibt dazu den Hinweis, dass hier der Abfuhr-Rhythmus auf vier Wochen verlängert werden kann, ohne die aktuelle Satzung zur Abfallentsorgung zu missachten. Diese sieht ein Pflichtvolumen von zehn Litern Restmüll pro Person und Woche vor (fünf Liter beim Bioabfall). Das Restabfall-Mindestvolumen gemäß Satzung beträgt mithin in einem Ein-Personen-Haushalt 40 Liter für vier Wochen und in einem Zweipersonen-Haushalt 80 Liter.

 

Der stellvertretende Betriebsleiter des EBB Herr Polplatz zeigt auf, dass für die Leerung einer 60-Liter Tonne in 14-tätiger Leerung (vierwöchentlich = 120 Liter) zurzeit jährlich 132,30 € bezahlt werden. Diese Summe würde sich bei einem 4-Wochen-Rhythmus für einen Einpersonen-Haushalt auf 66,15 € verringern. Bei 80 Litern Restmüll für einen Zweipersonen-Haushalt gebe es eine Reduzierung von 176,40 € auf 88,20 €.

 

Die Betriebsleitung des EBB hat diese Verfahrensumstellung durch das INFA – Institut für Abfall-, Abwasser und Infrastruktur-Management – in Ahlen / Westfalen prüfen lassen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass durch die vg. Einführung einer 4-wöchtentlichen-Abfuhr für Restabfall in Ein- und Zweipersonen-Haushalten die Gebührenstabilität und Wirtschaft¬lichkeit des Betriebes nicht in Frage gestellt wird. Die Litergebühr steigt bei Übernahme der Erfahrungswerte in Kamen und diverser weiterer Annahmen um 1,0 – 1,3 Prozent.

 

Herr Polplatz kündigt an, dass für die nächste Betriebsausschusssitzung im November eine Vorlage erstellt und vom Stadtrat gegebenenfalls als Änderung der Satzung zur Abfallentsorgung bzw. Gebührensatzung Abfall entschieden wird.

 

Der Betriebsleiter des SEB Herr Ulrich erwähnt, dass es eine formelle Anfrage der Partei DIE.LINKE für den Rat gibt zum Thema Hochwasser. Diese formelle Anfrage soll im Betriebsausschuss beantwortet werden. Der stellvertretende Betriebsleiter des SEB Herr Staschat erläutert die Geschehnisse hinsichtlich des Hochwassers in der Stadt Bergkamen. Dabei geht Herr Staschat auf technische und rechtliche Aspekte ein. Das Bergkamener Abwassersystem ist problemlos in der Lage, die üblichen, für die Bemessung zugrunde gelegten Bemessungsregen sicher und schadlos abzuführen. Üblicherweise ist das an 360 Tagen im Jahr der Fall. Problematisch werden Niederschlagsereignisse deren Intensität darüber liegen. Da jegliche Kommunen dieses Landes die gleichen Bemessungsregeln für Abwassersysteme ansetzen kommen auch dort Überflutungen infolge von Starkregen vor und sind kein Bergkamener Phänomen.

 

Weiter zeigt Herr Staschat auf, dass die Grundlage für den Bau und den Betrieb des Bergkamener Abwassersystems die gültigen Regelwerke der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA), insbesondere des Arbeitsblattes DWA-A 110 – Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Entwässerungssystemen. In diesen Regelwerken werden sämtliche Bemessungsgrundlagen für Abwassersysteme definiert und finden landes- und bundesweit Anwendung. Das oberste Ziel ist dabei eine ausreichende Überflutungssicherheit zu gewährleisten. Dennoch dürfen Misch- bzw. Regenwasserkanäle aus wirtschaftlichen Gründen nicht so dimensioniert werden, dass sie auch seltene oder auch stärkste Regenereignisse ableiten können.

 

Dabei wird grundsätzlich von einer bestimmten Versagenshäufigkeit ausgegangen, d.h. dass seltene bzw. stärkere Regenereignisse ganz bewusst zu einer Netzüberlastung führen dürfen, damit zum Überstau und im Ergebnis dann zur Überflutung. Es wäre völlig unwirtschaftlich, Kanäle auch für das seltenste Regenereignis auszulegen, da sie dann für den Alltag und ihren eigentlichen Zweck völlig überdimensioniert und viel zu kostspielig wären.