Mitteilungen:

 

Bürgermeister Schäfer teilt folgendes mit:

Der Baubeschluss zum neuen Bad am Häupenweg wurde im GSW-Aufsichtsrat gefasst. Die Abrissarbeiten am Wellenbad beginnen nach der Sommer-Saison 2022.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten während der Sommerferien freien Eintritt in die GSW-Bäder.

 

 

Anfragen:

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel fragt bezüglich des aktuellen Sonderaufrufs des Landes für Feuerwehrhäuser in Dörfern im Rahmen der Dorferneuerung 2022, ob sich hier auch Möglichkeiten für die Stadt Bergkamen ergeben.

 

Beigeordnete Busch erwidert, dass hier die Standorte Heil und Overberge in Frage kommen würden. Kurzfristig ist eine Beantragung allerdings nicht leistbar. Da die Förderung auch über 2022 hinaus gehen soll, wird dies weiter beobachtet.

 

Weiter fragt CDU-Fraktionsvorsitzender Heizel nach dem Sachstand und der Zeitschiene für die Umsetzung für die neue Rettungswache in Rünthe.

 

Beigeordnete Busch weist darauf hin, dass die Stadt Kamen den Betrieb unterhält. Für den Ortsteil gibt es eine Entwurfsskizze. Der Kreis Unna verhandelt derzeit mit den Kostenträgern. Gegebenenfalls gibt es am Feuerwehrgerätehaus Rünthe eine Übergangslösung. Für den Standort Oberaden soll die Rettungswache mit in das neue Feuerwehrgerätehaus integriert werden. Hier wird es eine Übergangslösung geben.

 

Für CDU-Fraktionsvorsitzenden Heinzel ist dies eine unbefriedigende Lösung. Er wird nach der Sommerpause erneut nachfragen.

 

DIE LINKE.-Fraktionsvorsitzender Schröder fragt nach dem aktuellen Sachstand zum 5-StandorteProgramm.

 

Bürgermeister Schäfer verweist auf die ausführliche Berichterstattung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung. Drei Projekte haben es nun auf die qualifizierte Startebene geschafft. Das IGA-Projekt ist nicht dabei. Die Eigentümergespräche laufen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung wird fortlaufend unterrichtet.

 

Die Anfrage von BergAUF-Fraktionsvorsitzenden Schewior zur Kontrolle der Qualität der Böden, die zur Wasserstadt geliefert werden, wird in der Niederschrift beantwortet.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Bodenannahme sowie der Bodeneinbau auf der Baustelle Wasserstadt Aden sind durch den von der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Unna für verbindlich erklärten Sanierungsplan vom 11.12.2015 geregelt und unterliegt strengen Kontrollen. Zu keiner Zeit konnten unkontrolliert Böden eingebracht werden. Alle Lieferböden weisen die im genehmigten Sanierungsplan festgelegten Qualitäten auf.

Kontrollen erfolgen durch

·         den Kreis Unna: strichprobenhaft

·         die Stadt Bergkamen (TABERG Ingenieure): regelmäßige Kontrollprüfungen und Dokumentation

·         die Einbau-ARGE (Stricker-Heitkamp): regelmäßig

·         die Annahmestelle: augenscheinliche Plausibilitätsprüfung

·         den Bodenlieferanten / Liefer-ARGE: Analysen, Auswertung Eignung.

Alleinlieferant der Böden ist die RAG Montan Immobilien. Diese hat eine Liefer-ARGE beauftragt. Die Liefer-ARGE meldet wöchentlich beim Bodenlieferanten die benötigten Böden an: wo soll ein-gebaut werden, welche Qualitäten sind dort zulässig, welche Menge wird benötigt.

Der Lieferant ist verpflichtet vor der Anlieferung von Böden an der Annahmestelle/Waage die voll-ständigen Eignungsnachweise:

·         chemische Analysen

·         bodenmechanische Eignungsprüfungen

·         Auswertung und Bewertung der Ergebnisse

für jede Herkunfts- bzw. Aushubstelle vorzulegen.

An der Annahmestelle erfolgt darüber hinaus eine augenscheinliche Plausibilitätsprüfung der Lieferböden, insbesondere auf organische Anteile, nicht zulässige Fremdbestandteile, visuell erkenn-bare Verunreinigungen oder Vernässungen, etc. Auch die Liefer-ARGE ist zu einer durchgehenden organoleptischen Kontrolle der angelieferten Böden verpflichtet.

Nach Anlieferung der Böden bzw. im Zuge des Einbaus der Böden werden zusätzlich bodenchemische und bodenmechanische Kontrollprüfungen auch seitens der Stadt als Bauherrn durchgeführt. Eine bodenchemische Beprobung erfolgt mindestens alle 5.000 m3. Extern angeliefertes Material, das den erforderlichen Qualitätskriterien nicht entspricht, ist von der Übernahme ausgeschlossen bzw. ist zu Lasten der RAG MI wieder auszubauen und von der Fläche zu entfernen bzw. wenn möglich in anderen Bereichen, die entsprechende Einbauwerte zulassen, wiedereinzubauen.

Dieses Verfahren wird seit Beginn der Bodenlieferungen konsequent durchgeführt. Bisher sind nachweislich nur geeignete Liefermaterialien eingebaut worden.

Die Stadt hat sich hinsichtlich der Qualitäten dadurch abgesichert, dass die von der RAG MI angelieferten Böden erst nach dem letzten Nachweis aller Übernahmekriterien in das Eigentum der Stadt übergehen. TABERG Ingenieure dokumentiert den Einbau sämtlicher Böden inkl. dessen Qualitäten, so dass die Grundstücke später mit diesem Zertifikat veräußert werden können.

Die Anlieferung ist nur während der Öffnungszeiten bis max. 17:00 Uhr möglich und zulässig. Der Zufahrtsbereich wird kontinuierlich kameraüberwacht. Die Verwaltung hat stichprobenartig die Aufzeichnungen der letzten drei Monate gesichtet. Danach ist nach 17:00 Uhr keine Bodenanlieferung festzustellen. Das Tor war außerhalb der Öffnungszeiten regelmäßig geschlossen.

Eine illegale Zufahrt außerhalb der Öffnungszeiten konnte nicht festgestellt werden. Nach Rück-sprache mit der Bauleitung konnte eine unplanmäßige und somit ggf. illegale Ablagerung im Bau-feld ebenfalls nicht bestätigt werden. Auch wird eine Zufahrt ohne Kontrolle an der Annahmestelle oder ohne Eignungsnachweise durch die Bauleitung ausgeschlossen.

Über die Zufahrt werden auch die Böden zur Bergehalde sowie zum Kanalband angefahren. Nach Rücksprache mit der RAG MI schließt diese ebenfalls eine Anlieferung aus, wenn die Annahmestelle nicht besetzt ist.