Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. BK 126 „Nahversorgungsstandort Am Roggenkamp“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 a BauGB mit gleichzeitiger Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. OV 95 für diesen Bereich.

Der Geltungsbereich wird begrenzt

 

·         im Norden durch die südliche Grenze des Kuhbach-Grünzuges,

·         im Westen durch die Geschwister-Scholl-Straße,

·         im Süden durch die Straße Am Roggenkamp und

·         im Osten durch die westliche Grenze des Flurstücks 882 der Flur 4, Gemarkung     Bergkamen, die in einem Abstand von 58 m parallel zur Werner Straße verläuft.

Die zeichnerische Darstellung (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Rat nimmt das Konzept des Vorhabenträgers (Anlage 2) zur Kenntnis. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll in digitaler Form durchgeführt werden.

 


DIE LINKE.-Fraktionsvorsitzender Schröder begrüßt den Bebauungsplan, er fragt nach, ob der Parkplatz wegen seiner Größe mit Solar überdacht sein müsste.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erwidert, dass solche Vorschriften auf Landesebene noch diskutiert werden. Anregungen dazu könnten aber im Rahmen der Beteiligungen gemacht werden.