Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die freiwilligen Zuschüsse der Stadt Bergkamen an den Evangelischen Kirchenkreis Unna für die in Bergkamen betriebenen Einrichtungen rückwirkend ab dem 01.08.2020 in Höhe von 6% der gesetzlich definierten Betriebskosten zu übernehmen. Dies gilt unter der Voraussetzung des im Kinderbildungsgesetz für kirchliche Träger festgelegten Trägeranteils von 10,3% der Betriebskosten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verträge abzuschließen.