Beschluss:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt, die freiwilligen Zuschüsse der Stadt Bergkamen an den
Evangelischen Kirchenkreis Unna für die in Bergkamen betriebenen Einrichtungen
rückwirkend ab dem 01.08.2020 in Höhe von 6% der gesetzlich definierten
Betriebskosten zu übernehmen. Dies gilt unter der Voraussetzung des im
Kinderbildungsgesetz für kirchliche Träger festgelegten Trägeranteils von 10,3%
der Betriebskosten.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verträge abzuschließen.