Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. BK 126 „Nahversorgungsstandort Am Roggenkamp“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 a BauGB mit gleichzeitiger Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. OV 95 für diesen Bereich.

Der Geltungsbereich wird begrenzt

 

·         im Norden durch die südliche Grenze des Kuhbach-Grünzuges,

·         im Westen durch die Geschwister-Scholl-Straße,

·         im Süden durch die Straße Am Roggenkamp und

·         im Osten durch die westliche Grenze des Flurstücks 882 der Flur 4, Gemarkung     Bergkamen, die in einem Abstand von 58 m parallel zur Werner Straße verläuft.

Die zeichnerische Darstellung (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Rat nimmt das Konzept des Vorhabenträgers (Anlage 2) zur Kenntnis. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll in digitaler Form durchgeführt werden.

 


Herr Reichling erläutert anhand der diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügten Präsentation (im Folgenden nur noch Präsentation genannt) die in dem o.g. Bereich zukünftig vorgesehene Planung und Nutzung.

 

Auf Anfrage von Herrn Engelhardt erklärt Herr Reichling, dass für das Bauvorhaben keine weiteren Grünflächen im Bereich des Kuhbachs in Anspruch genommen werden. Es muss kein separates Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren durchgeführt werden.

 

Die Frage von Herrn Hensel, ob durch die geplante Photovoltaikanlage überschüssig erzeugter Strom  ins Stromnetz geleitet werden könnte, kann nur im Binnenverhältnis zwischen privatem Investor und dem Netzbetreiber GSW geklärt werden. Der Vorhabenträger hat außerdem vor, Ladestationen für Elektrofahrzeuge auf dem Kundenparkplatz einzurichten.

 

Herr Herdring begrüßt die geplante Verlegung der Anlieferungsverkehre, erinnert aber auch an die neue Parkplatzzuwegung und den damit verbundenen Einmündungsbereich Am Roggenkamp/Geschwister-Scholl-Straße. Für diesen Bereich denkt er an eine mögliche Fußgängerquerungshilfe oder Ähnliches.

 

Herr Brückner erfragt die Möglichkeit den zukünftigen Parkplatz zu überdachen und diese Überdachung mit einer Photovoltaikanlage zu bestücken.

 

Sowohl Herr Strunk als auch Herr Hensel plädieren für die weitere Anbindung des Parkplatzes an die Kuhbachtrasse. Dass nur zwei Behindertenparkplätze geplant sind, hält Herr Strunk für bedenklich.

 

Herr Reichling begrüßt die vorgebrachten Vorschläge und Bedenken und verweist diesbezüglich auf diverse Möglichkeiten der Einflussnahme im Zuge des weiteren Planverfahrens.

 

Herr Wohlgemuth wünscht sich die Regulierung der Zu- und Abfahrt auf den Parkplatz jeweils in eine Fahrtrichtung, um Rückstaus insbesondere in Richtung Werner Straße zu verhindern.