Beschluss:
- Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. BK 126 „Nahversorgungsstandort Am Roggenkamp“ gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 a BauGB mit gleichzeitiger Aufhebung
des Bebauungsplanes Nr. OV 95 für diesen Bereich.
Der Geltungsbereich wird begrenzt
· im Norden durch die südliche Grenze des Kuhbach-Grünzuges,
· im Westen durch die Geschwister-Scholl-Straße,
· im Süden durch die Straße Am Roggenkamp und
·
im Osten durch die westliche Grenze des
Flurstücks 882 der Flur 4, Gemarkung
Bergkamen, die in einem Abstand von 58 m parallel zur Werner Straße
verläuft.
Die zeichnerische Darstellung
(Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Rat nimmt das Konzept des Vorhabenträgers (Anlage 2) zur Kenntnis. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll in digitaler Form durchgeführt werden.
Herr Reichling erläutert anhand
der diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügten Präsentation (im Folgenden nur
noch Präsentation genannt) die in dem o.g. Bereich zukünftig vorgesehene
Planung und Nutzung.
Auf Anfrage von
Herrn Engelhardt erklärt Herr Reichling, dass für das Bauvorhaben keine
weiteren Grünflächen im Bereich des Kuhbachs in Anspruch genommen werden. Es
muss kein separates Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren durchgeführt werden.
Die Frage von Herrn
Hensel, ob durch die geplante Photovoltaikanlage überschüssig erzeugter
Strom ins Stromnetz geleitet werden
könnte, kann nur im Binnenverhältnis zwischen privatem Investor und dem
Netzbetreiber GSW geklärt werden. Der Vorhabenträger hat außerdem vor,
Ladestationen für Elektrofahrzeuge auf dem Kundenparkplatz einzurichten.
Herr Herdring
begrüßt die geplante Verlegung der Anlieferungsverkehre, erinnert aber auch an
die neue Parkplatzzuwegung und den damit verbundenen Einmündungsbereich Am
Roggenkamp/Geschwister-Scholl-Straße. Für diesen Bereich denkt er an eine
mögliche Fußgängerquerungshilfe oder Ähnliches.
Herr Brückner
erfragt die Möglichkeit den zukünftigen Parkplatz zu überdachen und diese
Überdachung mit einer Photovoltaikanlage zu bestücken.
Sowohl Herr Strunk
als auch Herr Hensel plädieren für die weitere Anbindung des Parkplatzes an die
Kuhbachtrasse. Dass nur zwei Behindertenparkplätze geplant sind, hält Herr
Strunk für bedenklich.
Herr Reichling
begrüßt die vorgebrachten Vorschläge und Bedenken und verweist diesbezüglich
auf diverse Möglichkeiten der Einflussnahme im Zuge des weiteren Planverfahrens.
Herr Wohlgemuth wünscht sich die Regulierung der Zu- und Abfahrt auf den Parkplatz jeweils in eine Fahrtrichtung, um Rückstaus insbesondere in Richtung Werner Straße zu verhindern.