Sitzung: 17.06.2021 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 5
Vorlage: 12/0277
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beauftragt die Verwaltung, vor dem Hintergrund des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021 zur Änderung des Klimaschutzgesetzes,
die Notwendigkeit und Auswirkungen einer Anpassung des Kapitels 8.1
(„Quantitative Klimaziele“) des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK)“ durch
ein externes Gutachterbüro ermitteln zu lassen. Als Vergleichsszenario wird die
Anpassung des IKK an die quantitativen Zielsetzungen des Antrags der Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen vom 01.06.2021 und an die des neuen
„Klimaschutzgesetztes 2021“ gegenübergestellt.
Der Rat der Stadt
Bergkamen beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der gutachterlichen Überprüfung
Kapitels 8.1 des IKK, ebenfalls die Anpassung des Controllings zur Umsetzung
und Effizienz des IKK überprüfen zu lassen.
Mit Bezugnahme auf das Schreiben der Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen vom 01.06.2021 erläutert Herr Worch die wesentlichen Inhalte und
Beweggründe des Antrags.
Herr Pufke betont, dass die CDU-Fraktion grundsätzlich keine Bedenken
hat, dem Antrag ebenfalls zuzustimmen. Voraussetzung hierzu ist, dass die
Formulierung ‚Bergkamen‘ innerhalb des Antrags gleichbedeutend für die
Stadtverwaltung Bergkamens steht. Hier wird die Möglichkeit gesehen innerhalb
des durch den Antrag vorgegebenen Zeitraums Klimaneutralität zu erreichen und
die Verwaltung als Institution zukunftsgerecht aufzustellen. Sollte sich der
Antrag jedoch auf die gesamte Stadt Bergkamen mit all ihren öffentlichen und
privaten Akteuren beziehen, bestehen seitens der CDU-Fraktion Zweifel, ob der
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen tatsächlich umsetzbar ist. Obwohl die
Erreichung der hier genannten Ziele als wünschenswert angesehen werden können,
wird die CDU-Fraktion keine Zielausrichtung unterstützen, welche aus ihrer
Sicht nicht zu erreichen sind. Man möchte den sinnvollen Beschlussvorschlag der
Stadtverwaltung folgen, um eine reine Symbolpolitik zu vermeiden.
Herr Grziwotz erläutert nochmal, dass sich der Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen auf die Anpassung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes
bezieht und somit die gesamte Stadt Bergkamen und nicht lediglich die
Stadtverwaltung im Sinne des Klimaschutzes betrachtet.
Herr Hessler
bewertet die Zielsetzungen des Antrags ebenfalls als richtig. Jedoch wird die
FDP-Fraktion den Antrag ebenfalls nicht unterstützen, da die Ziele der
Bundesregierung die des Antrags unterschreiten und somit die Stadt Bergkamen
selbst nicht in der Lage sein wird den Antrag zukünftig zu erfüllen.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.06.2021 wird seitens des Ausschussvorsitzenden zur Abstimmung gestellt.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen hat mit Schreiben vom 01.06.2021 beantragt, der Rat der Stadt Bergkamen
möge beschließen:
a.
die Verwaltung zu beauftragen, das „Integrierte Klimaschutzkonzept“ der Stadt
Bergkamen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz
vom 24.03.2021 anzupassen. Zielsetzung ist die Anpassung des Punktes 8.1, eine
Reduktion der THG-Emissionen bis 2040 auf „Netto-Null“ (von 6,2 auf < 1 t CO2
pro Einwohner) und als Zwischenschritt für 2030 eine Reduktion der
THG-Emissionen von minus 70% (von 6,2 auf < 1,86 t CO2 pro Einwohner)
b. die Verwaltung zu
beauftragen:
o
ein quantifizierbares, eigenes
Controlling auf Grundlage der aktuellsten zur Verfügung stehenden Daten
(jahresaktuell) aufzubauen, um die Effektivität der Maßnahmen zur Zielerreichen
des Integrierten Klimaschutzkonzeptes beurteilen zu können. Wie auch im IKK
soll hier der Bilanzierungsstandard „BISKO“ angewendet werden, um eine
Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
o einen
jährlichen Bericht an den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zu verfassen.
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 5
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Rat der Stadt Bergkamen
beauftragt die Verwaltung, vor dem Hintergrund des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021 zur Änderung des Klimaschutzgesetzes,
die Notwendigkeit und Auswirkungen einer Anpassung des Kapitels 8.1
(„Quantitative Klimaziele“) des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK)“ durch
ein externes Gutachterbüro ermitteln zu lassen. Als Vergleichsszenario wird die
Anpassung des IKK an die quantitativen Zielsetzungen des Antrags der Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen vom 01.06.2021 und an die des neuen
„Klimaschutzgesetztes 2021“ gegenübergestellt.
Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung, im
Rahmen der gutachterlichen Überprüfung Kapitels 8.1 des IKK, ebenfalls die
Anpassung des Controllings zur Umsetzung und Effizienz des IKK überprüfen zu
lassen.
Abstimmungsergebnis: Beschlussvorschlag der Verwaltung
wurde nicht zur
Abstimmung gestellt.