Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung, vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021 zur Änderung des Klimaschutzgesetzes, die Notwendigkeit und Auswirkungen einer Anpassung des Kapitels 8.1 („Quantitative Klimaziele“) des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK)“ durch ein externes Gutachterbüro ermitteln zu lassen. Als Vergleichsszenario wird die Anpassung des IKK an die quantitativen Zielsetzungen des Antrags der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 01.06.2021 und an die des neuen „Klimaschutzgesetztes 2021“ gegenübergestellt.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der gutachterlichen Überprüfung Kapitels 8.1 des IKK, ebenfalls die Anpassung des Controllings zur Umsetzung und Effizienz des IKK überprüfen zu lassen.

 


Mit Bezugnahme auf das Schreiben der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 01.06.2021 erläutert Herr Worch die wesentlichen Inhalte und Beweggründe des Antrags.

 

Herr Pufke betont, dass die CDU-Fraktion grundsätzlich keine Bedenken hat, dem Antrag ebenfalls zuzustimmen. Voraussetzung hierzu ist, dass die Formulierung ‚Bergkamen‘ innerhalb des Antrags gleichbedeutend für die Stadtverwaltung Bergkamens steht. Hier wird die Möglichkeit gesehen innerhalb des durch den Antrag vorgegebenen Zeitraums Klimaneutralität zu erreichen und die Verwaltung als Institution zukunftsgerecht aufzustellen. Sollte sich der Antrag jedoch auf die gesamte Stadt Bergkamen mit all ihren öffentlichen und privaten Akteuren beziehen, bestehen seitens der CDU-Fraktion Zweifel, ob der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen tatsächlich umsetzbar ist. Obwohl die Erreichung der hier genannten Ziele als wünschenswert angesehen werden können, wird die CDU-Fraktion keine Zielausrichtung unterstützen, welche aus ihrer Sicht nicht zu erreichen sind. Man möchte den sinnvollen Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung folgen, um eine reine Symbolpolitik zu vermeiden.

 

Herr Grziwotz erläutert nochmal, dass sich der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Anpassung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes bezieht und somit die gesamte Stadt Bergkamen und nicht lediglich die Stadtverwaltung im Sinne des Klimaschutzes betrachtet.

 

Herr Hessler bewertet die Zielsetzungen des Antrags ebenfalls als richtig. Jedoch wird die FDP-Fraktion den Antrag ebenfalls nicht unterstützen, da die Ziele der Bundesregierung die des Antrags unterschreiten und somit die Stadt Bergkamen selbst nicht in der Lage sein wird den Antrag zukünftig zu erfüllen.

 

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.06.2021 wird seitens des Ausschussvorsitzenden zur Abstimmung gestellt.

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat mit Schreiben vom 01.06.2021 beantragt, der Rat der Stadt Bergkamen möge beschließen:

a. die Verwaltung zu beauftragen, das „Integrierte Klimaschutzkonzept“ der Stadt Bergkamen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz vom 24.03.2021 anzupassen. Zielsetzung ist die Anpassung des Punktes 8.1, eine Reduktion der THG-Emissionen bis 2040 auf „Netto-Null“ (von 6,2 auf < 1 t CO2 pro Einwohner) und als Zwischenschritt für 2030 eine Reduktion der THG-Emissionen von minus 70% (von 6,2 auf < 1,86 t CO2 pro Einwohner)

b. die Verwaltung zu beauftragen:

o ein quantifizierbares, eigenes Controlling auf Grundlage der aktuellsten zur Verfügung stehenden Daten (jahresaktuell) aufzubauen, um die Effektivität der Maßnahmen zur Zielerreichen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes beurteilen zu können. Wie auch im IKK soll hier der Bilanzierungsstandard „BISKO“ angewendet werden, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

o einen jährlichen Bericht an den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zu verfassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:               Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

                                                               Ja 9  Nein 0 Enthaltung 5

 

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung, vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021 zur Änderung des Klimaschutzgesetzes, die Notwendigkeit und Auswirkungen einer Anpassung des Kapitels 8.1 („Quantitative Klimaziele“) des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK)“ durch ein externes Gutachterbüro ermitteln zu lassen. Als Vergleichsszenario wird die Anpassung des IKK an die quantitativen Zielsetzungen des Antrags der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 01.06.2021 und an die des neuen „Klimaschutzgesetztes 2021“ gegenübergestellt.

Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der gutachterlichen Überprüfung Kapitels 8.1 des IKK, ebenfalls die Anpassung des Controllings zur Umsetzung und Effizienz des IKK überprüfen zu lassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:               Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde nicht zur
Abstimmung gestellt.