Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den
Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zum städtebaulichen Entwicklungskonzept gemäß § 171b Abs. 2 BauGB als
Grundlage für das Stadtumbaugebiet „Bergkamen mittendrin“ entsprechend der
Anlage 1.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes „Bergkamen mittendrin“ gemäß Anlage 2. Der Beschluss ist ortüblich bekannt zu machen gem. § 171d Abs. 2 BauGB. Mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist § 15 Abs. 1 BauGB auf die Durchführung von Vorhaben und Maßnahmen im Sinne von § 171d Abs. 1 BauGB gemäß § 171d Abs. 2 BauGB entsprechend anzuwenden.