Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
1.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den
Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zum städtebaulichen Entwicklungskonzept gemäß § 171b Abs.
2 BauGB als Grundlage für das Stadtumbaugebiet „Bergkamen mittendrin“
entsprechend der Anlage 1 der Vorlage.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes „Bergkamen mittendrin“ gemäß Anlage 2 der Vorlage. Der Beschluss ist ortüblich bekannt zu machen gem. § 171d Abs. 2 BauGB. Mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist § 15 Abs. 1 BauGB auf die Durchführung von Vorhaben und Maßnahmen im Sinne von § 171d Abs. 1 BauGB gemäß § 171d Abs. 2 BauGB entsprechend anzuwenden.